Gebrauchtwagencheck

Gebrauchtwagen-hannover.de bietet kostenlosen Gebrauchtwagencheck

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens spielt immer ein gewisses Risiko mit. Schließlich kann man nicht überall hinein sehen und jedes Detail auf Herz und Nieren prüfen. Und nicht jeder hat das Fachwissen eines Kfz-Meisters, um eigenverantwortlich einen Gebrauchtwagencheck durchzuführen. Da spielt das Vertrauen zum Verkäufer eine große Rolle.
Bei www.gebrauchtwagen-hannover.de sind Sie in den besten Händen: Alle angebotenen Fahrzeuge durchlaufen vor dem Verkauf einen sorgfältigen und kostenlosen Gebrauchtwagencheck, durchgeführt von Autohaus Ahrens, einem der erfahrensten und renommiertesten Neu- und Gebrauchtwagenhändler der Region Hannover.

Anhand eines 16-Punkte-Plans prüft das Team von Autohaus Ahrens beim Gebrauchtwagencheck ganz besonders diese 16 Fahrzeugteile:

  • Batterie
  • Bereifung/Reifendruck
  • Bremsanlage
  • Luftfilter
  • Flüssigkeitsstände
  • Kupplung
  • Unterboden/Korrosionskontrolle
  • Lenkung
  • Abgasanlage
  • Kühlsystem
  • Stoßdämpfer/Sichtprüfung
  • Keilriemen
  • Scheibenwischer und –waschanlage
  • Beleuchtungs- und Signaleinrichtung
  • Klimaanlage
  • Verbandkasten/Warndreieck

Auch eine optische Prüfung steht beim Gebrauchtwagencheck durch Autohaus Ahrens auf dem Programm. Zunächst wird die Karosserie des Fahrzeugs auf Dellen, Schrammen, Steinschläge, Farbunterschiede oder rostige Stellen untersucht. Kontrolliert werden ebenso die Spaltmaße an Türen und Kofferraum. Dann ist der Innenraum an der Reihe: Hier achten die Kontrolleure beim Gebrauchtwagencheck darauf, dass sich Türen leicht und leise öffnen und schließen lassen. Der Zustand der Dichtungsgummis, Polster und Sicherheitsgurte wird gecheckt. Die Schnupperprobe gehört ebenso zum Gebrauchtwagencheck dazu: Riecht es vielleicht modrig oder muffig?
Zuletzt werden auch die Fahrzeugpapiere einer Prüfung unterzogen: Ist die Betriebsanleitung vorhanden? Sind alle Inspektionen und Hauptuntersuchungen nachweisbar?
Das Ergebnis des Gebrauchtwagenchecks wird transparent dokumentiert. Relevante Schäden werden repariert, bevor der Gebrauchtwagen auf dem Markt kommt.
Außerdem nimmt Autohaus Ahrens bei allen Gebrauchtwagen, die es anbietet, einen Ölwechsel vor und sorgt für eine aktuelle TÜV-Plakette.
Und das Beste ist: Für jeden Gebrauchtwagen, den Sie über www.gebrauchtwagen-hannover.de erwerben, gewährt Ihnen das Autohaus Ahrens 12 Monate Garantie, falls doch noch ein Mangel unentdeckt geblieben ist.

Mit der Toyota CarGarantie, die automatisch bei der Finanzierung des Gebrauchtwagenkaufs durch die Toyota Bank gewährt wird, bietet www.gebrauchtwagen-hannover.de mit dem Autohaus Ahrens eine zusätzliche attraktive Möglichkeit, das Risiko beim Gebrauchtwagenkauf zu minimieren.

Toyota CarGarantie

Toyota CarGarantie übernimmt Reparaturkosten bei Gebrauchtwagen

Wer sich beim Kauf eines Gebrauchtwagens vor unabsehbaren Reparaturkosten schützen möchte, sollte sich für Safetyfinance, das Finanzierungsangebot der Toyota Financial Services entscheiden. Dieses Angebot bietet umfassende Garantieleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. Das bedeutet: Wenn bei dem finanzierten Gebrauchtwagen ein Schaden auftritt, übernimmt die Toyota CarGarantie bis zu einer Laufzeit von 50.000 km alle bei der Reparatur anfallenden Lohn- und Materialkosten.
Wenn das Fahrzeug mehr als 50.000 km auf dem Tacho hat, trägt die Toyota CarGarantie weiterhin den größten Teil der Kosten. Nur von den Materialkosten übernimmt der Fahrzeughalter einen geringen Eigenanteil, welcher steigt, je höher die Gesamtlaufleistung des Autos ist.
Außerdem hilft im Schadenfall jederzeit die europaweite Pannen- und Unfallhilfe Toyota Eurocare.

Besitzer von Gebrauchtwagen profitieren dabei von vielen Vorteilen:

  • Keine unabsehbaren finanziellen Risiken (bis 50.000 km Laufzeit)
  • Der Gebrauchtwagen ist automatisch Scheckheft gepflegt und erhält seinen Wert.
  • Dadurch erhöht sich der Wiederverkaufswert des Gebrauchtwagens.
  • Die Toyota CarGarantie gilt europaweit.
  • Pannen- und Unfallhilfe durch Toyota Eurocare ist inklusive.

Noch ein Vorteil: Die Toyota CarGarantie kann bis zu 10 Jahre nach der Erstzulassung des Wagens verlängert werden, sofern alle Inspektionen durchgeführt wurden.

Wie greift die Toyota CarGarantie im Garantiefall?

Der Fahrzeughalter wendet sich im Garantiefall direkt an den nächsten Toyota Händler, zum Beispiel Autohaus Ahrens in Hannover und Garbsen-Berenbostel. Dieser führt die nötigen Reparaturen durch und rechnet direkt mit der Toyota CarGarantie ab. Das vermeidet für den Geschädigten eine Menge Aufwand und Papierkram. Wenn kein Toyota Partner in der Nähe ist, wenn der Garantiefall auftritt, leistet die 24-Stunden-Hotline der CG Car-Garantie Versicherungs-AG erste Hilfe und nennt die nächste Toyota Vertragswerkstatt – in Deutschland genau so wie im europäischen Ausland.

Egal ob der Motor streikt, die Antriebswelle stockt, der Bordcomputer komische Signale sendet oder der Fensterheber klemmt: Die Reparatur des Gebrauchtwagens wird reibungslos abgewickelt.

Alle Vorteile sowie die genauen Konditionen von Safetyfinance und der Toyota CarGarantie finden Sie hier.

Teilkasko oder Vollkasko

Teilkasko oder Vollkasko:
Was passt zu mir?

Während die Kfz-Haftpflicht in Deutschland Pflicht ist und diese die Kosten für Schäden an fremden Autos nach einem Unfall übernimmt, kann sich der Halter zusätzlich für eine Kaskoversicherung entscheiden. Diese kommt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Die große Fragen für viele Autobesitzer sind nach wie vor: Teilkasko oder Vollkasko? Was ist besser? Lohnt sich die Vollkasko? Was ist alles abgedeckt?

Um herauszufinden, welche Versicherung für Sie und Ihr Fahrzeug am besten geeignet ist, muss der Beitrag für Teil- oder Vollkasko in einem gesunden Verhältnis zum Wert Ihres Fahrzeugs stehen. Gebrauchtwagen-hannover.de hat Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Fakten zur Voll- und Teilkaskoversicherung zusammengestellt:

Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?

Entscheiden Sie sich für eine Teilkaskoversicherung, sind in der Regel folgende Schadenursachen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl (des Autos, aber auch einzelner Teile wie zum Beispiel des Radios)
  • Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung
  • unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen
  • Zusammenstöße mit Haarwild (dazu zählen Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse und Hasen, nicht aber Hunde, Katzen und Kühe)
  • Glasschäden
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und direkte Schäden an Teilen durch Marderbiss

Manche Versicherungen bieten Varianten an, bei denen Unfallschäden durch Tiere aller Art mit abgedeckt sind. Maßgeblich für den zu zahlenden Beitrag in der Teilkasko sind vor allem der Typ und die Risikoklasse des Autos sowie die Höhe der Selbstbeteiligung, die der Kunde zu leisten bereit ist. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, d.h. der Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer.

Was deckt die Vollkaskoversicherung ab?

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko, zahlt aber darüber hinaus zusätzlich bei folgenden Schäden:

  • Unfallschäden (bei eigenem Verschulden oder Fahrerflucht)
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen

Wann lohnt sich welche Kaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich grundsätzlich immer, wenn das Fahrzeug ein Neuwagen oder nur wenige Jahre alt ist. Auch wenn das Auto noch finanziert wird, sollte man auf eine Vollkaskoversicherung nicht verzichten. Wann sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr lohnt, lässt sich pauschal nicht sagen. Ein Blick auf die Statistik zeigt aber: Ist das Auto bis zu fünf Jahre alt, bleibt die Vollkaskoversicherung die erste Wahl. Erst danach tendieren die Halter zu einer Teilkaskoversicherung. Die Beiträge für eine Vollkaskoversicherung sind zwar meistens teurer als die für eine Teilkaskoversicherung, sie können aber durch unfallfreies Fahren gesenkt werden. Das ist der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt. Bei einer Teilkaskoversicherung ist das nicht möglich. Für Fahrer mit sehr hohem Schadenfreiheitsrabatt (zum Beispiel Schadenfreiheitsklasse 36) kann eine Vollkasko-, je nach Auto und Wohnort, sogar günstiger sein als eine Teilkaskoversicherung.

Generell gilt: Der Blick ins Kleingedruckte lohnt sich immer. Es gibt zahlreiche Teil- und Vollkaskoversicherungen, die sich in ihren Leistungen gravierend unterscheiden.

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Saisonkennzeichen

Wie funktioniert ein Saisonkennzeichen?

Cabrio, Wohnmobil und Motorrad – manche Fahrzeuge braucht man einfach nur im Sommer. Wenn Sie so ein Schätzchen besitzen und es im Winter nicht benutzen, sollten Sie darüber nachdenken, es mit Saisonkennzeichen zuzulassen. Gebrauchtwagen-hannover.de zeigt Ihnen, wie es funktioniert.

Das Prinzip des Saisonkennzeichens ist ganz einfach. Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, welches Sie nur ein paar Monate im Jahr nutzen, können Sie durch das Saisonkennzeichen viel Geld sparen. Sie müssen sich zuerst überlegen, in welchem Zeitraum Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Wenigstens zwei Monate Zulassungszeitraum müssen sein, maximal elf Monate sind möglich. Der Zeitraum wird später auf dem Fahrzeugschein, in der Versicherungskarte und auf dem Kennzeichen vermerkt.

Nun kann das Saisonkennzeichen bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. Wie bei jeder Fahrzeugzulassung fallen dafür Verwaltungsgebühren an. Halten Sie unbedingt den Personalausweis, den Fahrzeugbrief und -schein und die Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung bereit. Bei älteren Fahrzeugen kann auch der Nachweis einer bestandenen HU- und gegebenenfalls einer AU-Prüfung notwendig sein.

Die Zulassungsbehörde teilt anschließend ein Kennzeichen zu, wenn nicht im Vorfeld online ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr reserviert wurde.

Das Saisonkennzeichen unterscheidet sich äußerlich von einem normalen EU-Kennzeichen nur durch den Vermerk des eingeschränkten Zulassungszeitraums auf dem Nummernschild. Am rechten Rand werden Ziffern, getrennt durch einen Querstrich, hinzugefügt, die angeben, von wann bis wann das Auto zugelassen ist. Oben 03 und unten 10 bedeutet also, dass das Fahrzeug von März bis Oktober zugelassen ist.

Was passiert mit dem Fahrzeug in der restlichen Zeit?

Das Fahrzeug ist außerhalb des Zulassungszeitraums auch nicht versichert. In der ungenutzten Zeit geht die Autoversicherung in eine sogenannte Ruheversicherung mit oft eingeschränktem Versicherungsschutz über. Deshalb muss das Fahrzeug unbedingt in einem sogenannten „befriedeten Bereich“ stehen, d. h. in der Garage oder auf einem Privatgrundstück. Es darf auf keinen Fall auf der Straße parken, ein Verstoß dagegen kostet 40 Euro Bußgeld, Punkte in Flensburg und teures Abschleppen.

Was spart die Zulassung mit Saisonkennzeichnung?

Ein klarer Vorteil des Saisonkennzeichens sind die günstigen Beiträge für Steuer und Versicherung. Der Besitzer des Fahrzeuges zahlt anfallende Kfz-Steuerabgaben, Beiträge für Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung nur für die zugelassenen Monate.

Wichtig ist: Lassen Sie sich nicht an schönen Wochenenden außerhalb des angemeldeten Zeitraums zu einer Spritztour verleiten!

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Frühjahrscheck

Frühjahrscheck:
So wird Ihr Auto frühlingsfit!

Der Frühling steht vor der Tür – Zeit, Ihr Auto wieder fit zu machen für lange Fahrten an wärmeren Tagen. Spendieren Sie Ihrem Fahrzeug einen Frühjahrscheck! Gebrauchtwagen-hannover.de weiß, dass der lange Winter in Deutschland für Autos eine echte Herausforderung ist und es durch Salz und rutschige Straßen zu einigen Abnutzungserscheinungen kommen kann. Deshalb ist ein Rund-um-Check der wichtigsten Autoteile in jedem Fall ein Muss:

Reifenwechsel steht vor der Tür

Sobald die Temperaturen nicht mehr unter sieben Grad sinken, ist es Zeit, die Winterreifen durch Sommerreifen zu ersetzen. Winterreifen von O bis O, das heißt von Oktober bis Ostern, lautet hier die Faustregel. Vor dem Wechsel sollten Sie sowohl die Sommer- als auch die Winterreifen kontrollieren. Können Sie die Winterreifen im nächsten Jahr noch einmal aufziehen oder benötigen Sie neue? Hierbei ist vor allem die richtige Profiltiefe entscheidend: Ist das Profil bis auf 4 Millimeter abgefahren, sollten die Reifen ausgetauscht werden. Auch die Sommerreifen müssen vor dem Aufziehen kontrolliert werden. Sind sie alt oder schadhaft, müssen unbedingt neue besorgt werden. Im Zuge des Reifenwechsels ist auch die Prüfung der Bremsen unerlässlich.

Licht und Scheibenwischer kontrollieren

Während der Wintersaison können Feuchtigkeit und Rollsplit auch Schäden an den Scheinwerfern Ihres Autos verursacht haben. Deshalb sollten Sie die Beleuchtung einmal durchchecken, ob noch alles einwandfrei funktioniert.
Vor allem die Scheibenwischer werden oft durch den Winter sehr abgenutzt und neue müssen her. Bevor Sie die Scheibenwischer austauschen, sollten die Scheiben gründlich von innen und außen mit einem Glasreiniger geputzt werden.
Besonders der Unterboden und der Motorraum Ihres Fahrzeugs sind stark betroffen von Salz- und Rollsplitresten. Deswegen empfiehlt es sich, eine Unterbodenwäsche mit anschließender Versiegelung in der Waschanlage zu machen und eine Motorwäsche von einem Fachmann durchführen zu lassen.

Schützen Sie den Lack Ihres Wagens nach dem Frühjahrscheck durch einen UV-Schutz. Dieser verhindert, dass die Sonne die Farbe Ihres Autos zu sehr ausbleicht. Nicht vergessen: Vor dem Auftragen das Auto gründlich säubern, ansonsten besteht die Gefahr Kratzer und Striemen im Lack zu verursachen.

Viele Werkstätten bieten den gesamten Frühjahrscheck auch als Service an. Dabei müssen Sie mit Kosten um die 50 Euro rechnen und haben Ihr Auto innerhalb von 20-45 Minuten einmal durchgecheckt. So gerüstet steht Ihrer Fahrt in den Frühling nichts mehr im Weg!

Experten beim Verkehrsgerichtstag

Experten beim Verkehrsgerichtstag
für mehr Sicherheit

Beim 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben rund 1.850 Verkehrsexperten aus Ministerien, Gerichtsexperten, Unternehmen, Hochschulen und Verbänden über aktuelle Fragen und Probleme rund um den Straßenverkehr diskutiert. Am Ende des dreitägigen Treffens sprechen die Experten Empfehlungen für Neuregelungen aus. Schon oft ist der Gesetzgeber diesen Vorschlägen gefolgt. Gebrauchtwagen-hannover.de gibt einen Einblick in die wichtigsten Themen.

Höheres Bußgeld

Bußgelder für Verkehrsdelikte wie Überhol-, Tempo- und Abstandsverstöße sind in Deutschland derzeit deutlich niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern. Gefährliche Delikte wie Rasen, Drängeln und Überholverstöße sollen nun auch bei uns härter geahndet werden. Eine pauschale Erhöhung der Bußgeldsätze lehnt der Verkehrsgerichtstag allerdings ab. Dafür wurde eine dichtere Verkehrsüberwachung gefordert.

Cannabis am Steuer

Wer erstmalig mit Cannabis am Steuer auffällig wird, soll nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Stattdessen müssen sich Ersttäter einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) unterziehen. Anders sehe die Lage aus, wenn Cannabis als Medikament verschrieben wurde: Hier bestünden allgemeine Zweifel an der Fahreignung des Konsumenten. Deshalb sollen qualifizierte Ärzte diese Patienten umfassend über mögliche Beeinträchtigungen ihrer Fahreignung informieren. Dies sei in einem amtlichen Dokument nachzuweisen.

Automatisches Fahren

Das Handyverbot am Steuer solle beim automatischen Fahren nicht gelten, fordern die Experten. Der Gesetzgeber solle festlegen, dass der Fahrer elektronische Geräte nutzen darf, wenn ein automatisches System die Kontrolle über das Fahrzeug hat.

Unfallflucht

Neue Regeln soll es auch beim Thema Unfallflucht geben. Auch bei Blechschäden soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar sein. Ein Fahrverbot sollte aber nur noch verhängt werden, wenn Personen- oder Sachschäden ab 10.000 Euro entstanden sind. Die Vorschriften zur „tätigen Reue“ sollen ebenfalls reformiert werden. Wie lange man am Unfallort warten muss, wenn der Schaden bereits telefonisch gemeldet wurde, solle der Gesetzgeber nun festlegen.

Bußgelder aus dem Ausland

Allein 2017 gab es 450.000 Fälle, bei denen deutsche Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsdelikten im Ausland abkassiert wurden. Nach Angaben des ADAC verlangen Inkassobüros oft das 20-Fache des eigentliches Bußgeldes als zusätzliche Gebühr. Das solle nun verboten werden. Zudem werden die Verstöße erst Jahre später geltend gemacht, was eine Überprüfung deutlich erschwere. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Knöllchen aus dem Ausland“.

Ansprüche Schwerverletzter

Wer bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wird, wird aufgrund der Folgen nicht selten komplett aus der Bahn gerissen. Menschen, die bei Verkehrsunfällen Verletzungen mit Spätfolgen erlitten haben, sollen in Zukunft besser versorgt werden. Der Verkehrsgerichtstag verlangte, dass die Haftpflichtversicherungen LINK alle Maßnahmen und Bedürfnisse nach dem Unfall sicherstellen sollen.

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Null Promille, null Probleme

Auch im Karneval gilt null Promille

„Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht!“: In der Karnevalszeit ist nahezu alles erlaubt, bei Alkohol am Steuer hört der Spaß allerdings auf. Bereits ab 0,3 Promille kann der Führerschein weg sein.

Nur ein Sekt zum Anstoßen – das bisschen Alkohol baut sich schnell wieder ab. Ein Bier ist kein Bier – das wird schon gehen. Nein! Auch an Karneval wird keine Ausnahme gemacht: Wer Alkohol trinkt, sollte sein Auto unbedingt stehen lassen.

Trotzdem gibt es zur fünften Jahreszeit immer wieder Narren, die sich trotz Alkoholkonsums hinters Steuer setzen. Wer erstmals die 0,5 Promille-Grenze überschreitet, muss mit mindestens einem Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld sowie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Bei Wiederholungstätern sieht das anders aus: Diese müssen mit einem Strafverfahren sowie erhöhten Bußgeldern und Fahrverboten rechnen. Weist der Alkoholtest mehr als 1,1 Promille nach, ist von einer absoluten Fahruntüchtigkeit zu sprechen, was in jedem Fall ein Strafverfahren mit sich zieht. Ab 1,6 Promille wird allgemein die medizinisch-psychologische Untersuchung, als Idiotentest bekannt, angeordnet.

Nicht nur am Abend der Feier sollten Sie das Auto stehen lassen. Beachten Sie, dass der Alkoholgehalt im Blut pro Stunde um nur 0,1 Promille sinkt. Das bedeutet, wenn Sie bis um drei Uhr nachts gefeiert haben und mit 1,5 Promille ins Bett gehen, haben Sie beim Aufstehen um zehn Uhr immer noch 0,8 Promille.

Soll das jetzt bedeuten, Sie steigen besser aufs Fahrrad? Nein, auch das sollten Sie zuhause lassen. Schon ab 0,3 Promille müssen Sie mit Strafen rechnen, ab 1,6 Promille kann man auch kein Fahrrad mehr fahren und es droht die MPU und der Führerscheinentzug. Ausführliche Informationen zum Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Generell gilt: Schon ein Glas Bier, Wein oder Sekt beeinflusst das Verhalten im Straßenverkehr. Deshalb weichen Sie unbedingt auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi aus – so kommen alle Narren, Clowns und Hexen sicher nach hause.

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Kfz-Haftpflicht

Versicherungen für den Autofahrer:
Kfz-Haftpflicht ist ein Muss

Um die Kfz-Haftpflicht kommt kein Fahrzeughalter herum. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch soll gesichert werden, dass jeder, der im Straßenverkehr geschädigt wird, einen Schadensersatz erhält – egal, ob der Verursacher die finanziellen Mittel für die Entschädigung hat oder nicht.

Eine Kfz-Haftpflicht müssen nicht nur die Halter von Autos und Motorrädern vorweisen, sondern auch Fahrer von Mofas, Mopeds, Segways oder Quads. Versichert sind dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden.

Wie hoch der regelmäßig zu zahlende Versicherungsbeitrag für den Versicherten ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Versicherung prüft dabei die aktuelle Situation des Versicherten, wie z. B. Beruf und Wohnort, Alter, Leistungsfähigkeit und Art des Fahrzeuges, aber auch die Dauer des Führerscheinbesitzes und die voraussichtlich zu fahrenden Kilometer pro Jahr spielen eine Rolle. Es gibt daher keinen Festbetrag für einen bestimmten Tarif – jeder Versicherte muss seinen individuell berechneten Beitrag zahlen.

Einen großen Einfluss auf diesen Beitrag hat die Schadenfreiheitsklasse (kurz auch SF-Klasse), die jedem Versicherten von der Versicherung zugeordnet wird. Die jeweilige Klasse richtet sich danach, wie viele Jahre der Versicherungsnehmer ohne Schaden geblieben ist. Bei der Kfz-Haftpflicht reichen die SF-Klassen von 0 (erstmalig versichert) bis 35 (35 Jahre ohne Schaden). Mit jedem Jahr ohne Schaden wird der Versicherte also einer anderen Klasse zugeordnet und zahlt dadurch weniger Beitrag.

Seit 2002 gibt es zusätzlich festgelegte Mindestdeckungssummen, an die die Versicherungen gebunden sind: Für Personenschäden beträgt die vorgeschriebene Summe 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Empfehlenswert ist es aber, eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro zu vereinbaren. Kommt es zu einem Unfall, bei dem eine Person schwer geschädigt wird und dadurch nicht mehr arbeiten kann, müssen Sie dem Geschädigten möglicherweise ein Leben lang Rente zahlen.

Damit ein Unfallschaden schnell bearbeitet werden kann, sollte man ihn spätestens nach einer Woche der Versicherung gemeldet haben.

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Ladungssicherung

Damit Ihr Skigepäck nicht zum gefährlichen Geschoss wird

Die richtige Ladungssicherung im Auto kann Leben retten. Das gilt besonders bei Urlaubsreisen. Ungesicherte Ladung entwickelt bei einem Unfall ungeahnte Kräfte. Bei einer Vollbremsung werden herumliegende Gegenstände zu schweren Geschossen und somit zu einer großen Gefahr für die Insassen. Wussten Sie, dass bei einem Frontalzusammenstoß Ihr nur 300 g leichtes Handy mit einem Aufprallgewicht von bis zu 16,5 kg wirken kann, Ihr Laptop sogar mit bis zu 82,5 kg. Tests zeigen: Ein 20 Kilogramm schwerer Koffer schießt bei einem Aufprall mit Tempo 50 km/h mit der Kraft von nahezu einer Tonne nach vorne.

Auf der Fahrt in den Skiurlaub muss erfahrungsgemäß besonders viel Gepäck verstaut werden. Damit Sie Skier, Helme und Co. richtig sichern, hat gebrauchtwagen-hannover.de die wichtigsten Tipps dafür zusammengefasst:

  • Ladung niemals auf der Rückbank deponieren, sondern immer im Kofferraum bzw. auf der Ladefläche
  • Schwere Gegenstände gehören nach unten
  • Ladung am besten direkt hinter der Rückenlehne abstellen
  • Wenn das Gepäck über die Oberkante der Rückenlehne hinaus geht, sollten Sie das Gepäcknetz oder Laderaumgitter hochziehen
  • Skier und Snowboard am besten in einer Dachbox transportieren, dabei die Sportgeräte in der Box gut festzurren und abpolstern
  • generell die gesamte Ladung im Kofferraum mit einer Decke abdecken und diagonal mit Zurrgurten sichern
  • Antirutschmatten hemmen das Verrutschen der Ladung

Ist die Ladung nicht richtig gesichert, kann auch ohne Gefährdung ein Bußgeld von bis zu 60 Euro, mit Gefährdung sogar in Höhe von bis zu 75 Euro fällig werden. Auch mit einem Punkt in Flensburg müssen Sie rechnen.

Auf alle Fälle gilt: Sichern Sie alle Gegenstände ausreichend vor Fahrtantritt und fahren Sie vorausschauend und mit genügend Sicherheitsabstand.

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Welche Regelungen ändern sich?

Welche Regelungen ändern sich?

Mit dem neuen Jahr gehen einige neue gesetzliche Regelungen rund ums Autofahren an den Start. Gebrauchtwagen-hannover.de informiert Sie hier über die wichtigsten Neuerungen 2018:

Auch Pkw-Halter haften bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht

Bisher hat ein Autofahrer ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg erhalten, wenn er bei Eis und Schnee ohne geeignete Reifen unterwegs war. Doch seit dem 01.01.2018 wird nicht mehr nur der Fahrer, sondern auch der Pkw-Halter bestraft. Beide müssen mit einer auf 75 Euro erhöhten Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollte durch die ungeeignete Bereifung eine Gefährdung entstehen, kann das Bußgeld weiter steigen.

Alpine-Symbol wird Pflicht auf Winterreifen

Ab 2018 hergestellte Reifen müssen das Alpine-Symbol in Form einer Schneeflocke vor einer Berg-Silhouette tragen, um als Winterreifen verwendet werden zu dürfen. M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 noch ohne Symbol hergestellt wurden, dürfen noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.

Verpflichtende Endrohrmessung bei Abgasuntersuchung

Der VW-Abgasskandal hat weitreichende Folgen. Ab sofort will der Bund die Autohersteller genauer kontrollieren. Bisher waren die Fahrzeuge ab dem Baujahr 01.01.2006 von der Abgasmessung befreit, mit dem Beginn des neuen Jahres wird die Messung bei der Abgasuntersuchung allerdings für alle verpflichtend. Außerdem wird ab sofort wieder am Auspuff gemessen. Deshalb müssen Sie bei der nächsten Hauptuntersuchung mit einer Kostenerhöhung rechnen.

eCall: Automatischer Notruf bei allen neuen Modellen

Jedes Jahr könnten tausende Menschen in Europa bei Unfällen gerettet werden, wenn rechtzeitig Hilfe am Unfallort eintreffen würde. Deshalb wird der Einbau des sogenannten eCall-Systems ab 31.03.2018 in allen neuen Pkw Vorschrift. Das Notfallsystem löst bei einem heftigen Unfall automatisch einen eCall an die europaweite Notrufnummer 112 aus. Zusätzlich kann der Notruf auch manuell durch einen Knopf alarmiert werden. Sofort werden Ort und Zeit des Unfalls, die Anzahl der Insassen und die Fahrtrichtung des Fahrzeuges übermittelt. Außerdem wird eine automatische Sprachverbindung zur Notrufzentrale hergestellt, um weitere Informationen auszutauschen. Das eCall-System ist für die Käufer der Neuwagen kostenfrei.

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