Leasing

Finanzierung beim Autokauf: Was bedeutet Leasing?

Bei der Wahl eines neuen Autos spielt die Art der Finanzierung immer eine Rolle. Nicht jeder hat die Kaufsumme in bar parat oder auf dem Konto liegen. Autohäuser und Banken bieten ihren Kunden eine Vielfalt an Finanzierungsmöglichkeiten vom Ratenkredit bis zum Leasing. Doch was verbirgt sich hinter diesen Angeboten? Wir stellen Ihnen die gängigen Modelle einmal vor. Heute erfahren Sie, wie Leasing funktioniert.

So funktioniert Leasing

Beim Leasing (kommt aus dem Englischen und bedeutet „mieten“) erwerben Sie an Ihrem Fahrzeug nur das Nutzungsrecht für eine bestimmte Laufzeit. Eigentümer des Autos bleibt der Händler oder das Leasingunternehmen, mit dem Sie den Vertrag schließen. Wenn die Laufzeit (meist sind es zwei oder drei Jahre) abgelaufen ist, geben Sie das Auto zurück an den Eigentümer. Allerdings haben Sie dann die Option, das Auto bei Zahlung einer Schlussrate doch noch zu kaufen.

Für die Nutzung des Pkw zahlen Sie bei Vertragsschluss eine Anzahlung (wählbar in der Regel zwischen 5 und 40 % des Kaufpreises) sowie monatliche Leasingraten. Es gibt auch Leasing-Partner, die komplett auf eine Anzahlung verzichten. Hier lohnt sich der Anbietervergleich.
Je höher die Anzahlung ist, desto geringer werden die monatliche Belastung und somit auch der Leasing-Gesamtbetrag.

Vorteile und Nachteile beim Leasing

Die Vorteile des Leasings liegen darin, dass – im Vergleich zu einer klassischen Finanzierung – die monatlichen Raten kleiner und damit erschwinglicher sind. Allerdings gehört das Auto nicht Ihnen, sondern immer dem Leasinggeber. Den Wertverlust, der im Laufe der Zeit automatisch entsteht, finanzieren Sie durch Ihre Zahlungen mit.

Ein Nachteil kann auch sein, dass Leasingnehmer bei Reparaturen oder Inspektionen vertraglich an eine bestimmte Werkstatt und damit an deren Preisvorstellungen gebunden sind.

Bei der Rückgabe des Wagens nach Ablauf der Laufzeit könnten weitere Kosten lauern: Sollte das Fahrzeug Schäden aufweisen, die nicht mehr als übliche Gebrauchsspuren bewertet werden, müssen Sie die Reparatur bezahlen.

Außerdem gibt es meist eine festgeschriebene Kilometeranzahl, die Sie während der Laufzeit, ohne dass Mehrkosten entstehen, fahren dürfen. Wird diese überschritten, wird es meist teuer.

Autokredit

Ratenkredit oder Ballonfinanzierung?

Ein neues Auto, auch wenn es ein Gebrauchtwagen ist, schlägt ein Loch in die Haushaltskasse. Nicht jeder hat das Geld dafür auf dem Konto liegen oder Sie haben die gesparte Summe schon für etwas anderes verplant. Hier empfiehlt sich die Finanzierung per Autokredit. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie hier.

Die Kreditinstitute bieten unterschiedliche Finanzierungsmodelle und unterscheiden zum Beispiel zwischen Ratenkredit und Ballonkredit.
Beim Ratenkredit wird der geliehene Betrag in einer bestimmten Laufzeit in festen monatlichen Raten zurückgezahlt. Dabei gilt: je höher die Raten, desto kürzer die Laufzeit. Außerdem ist es möglich, einen bestimmten Betrag zu Beginn anzuzahlen, um die Höhe der Raten oder die Laufzeit zu verringern. Wenn alle Raten gezahlt sind, gehört das Auto Ihnen.
Wer seinen Autokauf von einer Bank finanzieren lässt, wählt oft den zweckgebundenen Autokredit. Das bedeutet, dass das geliehene Geld nur für den Autokauf ausgegeben werden darf. Dadurch erhält der Kreditgeber gewisse Sicherheiten, sprich den Wert des gekauften Autos, und kann die Konditionen günstiger gestalten.
Der Vorteil beim Ratenkredit liegt darin, dass die finanzielle Belastung im Monat festgelegt und damit genau kalkulierbar ist. Allerdings fallen die monatlichen Raten im Vergleich zum Leasing relativ hoch aus. Lange Laufzeiten oder der Verzicht auf eine Anzahlung (Vollfinanzierung) treiben die monatliche Belastung in die Höhe.

Bei einem Ballonkredit (auch Ballonfinanzierung oder Schlussratenfinanzierung) werden die monatlichen Raten niedrig gehalten und nach der bestimmten Laufzeit eine einmalige, hohe Abschlusszahlung (Ballon) vereinbart. Der Ballonkredit ist deshalb gut geeignet für Autokäufer, die zum Ende der Laufzeit einen größeren Geldbetrag zur Verfügung haben oder auf günstigere Konditionen für eine Anschlussfinanzierung hoffen. Denn nach Ablauf der Kreditlaufzeit gibt es die Möglichkeit, die Restsumme neu zu finanzieren. Wenn die Zinsen zu diesem Zeitpunkt niedriger liegen, könnte der Ballonkredit unterm Strich günstiger sein als ein Ratenkredit.

Gern genutzt wird auch der Drei-Wege-Kredit, der dem Kreditnehmer am Ende der Laufzeit drei Möglichkeiten zur Wahl bietet:

  1. Die Abschlusszahlung wird geleistet, das Auto ist komplett bezahlt.
  2. Der Kreditnehmer schließt einen neuen Vertrag mit dem Kreditgeber, um die Restzahlung zu finanzieren.
  3. Der Händler nimmt das Auto zurück, die Zahlung der Restsumme entfällt. Diese Finanzierungsvariante ist eine Kombination aus Ratenkredit und Leasing. Dafür muss der Wagen einige Voraussetzungen erfüllen: nicht mehr Kilometer auf dem Tacho als bei Abschluss vereinbart, unbeschädigter, altersgemäßer und gepflegter Zustand. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt sind, wird es teuer.

Wer Wert auf eine geringe monatliche Belastung und Flexibilität am Ende der Laufzeit legt, der entscheidet sich oft für einen Ballon- oder Drei-Wege-Kredit. Geringere Gesamtkosten bietet allerdings der Ratenkreditvertrag.

Knöllchen aus dem Ausland

Knöllchen aus dem Ausland nicht ignorieren

Die Ferien sind gefühlt schon ewig vorbei. Doch plötzlich erinnert offizielle Post aus dem Urlaubsland eher unangenehm an die schönste Zeit des Jahres: Ein Bußgeldbescheid. Kann man so ein Auslands-Knöllchen einfach ignorieren? Nein, das ist auf keinen Fall ratsam. Fast alle EU-Staaten können seit 2010 Strafen auch in Deutschland vollstrecken. Deshalb prüfen Sie, ob das bestrafte Delikt wirklich zu Ihren Lasten geht und zahlen Sie zügig. Sollte der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder ein Missverständnis sein, nehmen Sie sich juristische Hilfe.

Die Ferien sind gefühlt schon ewig vorbei. Doch plötzlich erinnert offizielle Post aus dem Urlaubsland eher unangenehm an die schönste Zeit des Jahres: Ein Bußgeldbescheid. Kann man so ein Auslands-Knöllchen einfach ignorieren? Nein, das ist auf keinen Fall ratsam. Fast alle EU-Staaten können seit 2010 Strafen auch in Deutschland vollstrecken. Deshalb prüfen Sie, ob das bestrafte Delikt wirklich zu Ihren Lasten geht und zahlen Sie zügig. Sollte der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder ein Missverständnis sein, nehmen Sie sich juristische Hilfe.

Noch besser ist es, auch im Urlaub und auch im scheinbar anonymen Leihwagen die örtlichen Verkehrsregeln strikt zu beachten. Oftmals sind die Strafen für Verkehrsverstöße im Ausland deutlich höher als in Deutschland, das eher zum europäischen Mittelfeld zählt. Zum Beispiel kostet es in Italien mindestens 170 Euro, wenn man mit 20 km/h zu viel geblitzt wird. In Deutschland sind es gerade mal 35 Euro. In Norwegen tut zu schnelles Fahren im Portemonnaie besonders weh: Hier werden sogar 420 Euro fällig.

Sollte die Bußgeldforderung von einem privaten Inkassobüro kommen, seien Sie skeptisch, auch wenn diese Unternehmen sich auf den EU-Rahmenbeschluss berufen. Dieser gilt nur für Behörden.

Auch falsche oder viel zu hohe Forderungen sollten Ihr Misstrauen wecken. Das zeigt das Beispiel eines Notars im kroatischen Pula, der von Touristen nachträglich ausstehende Parkgebühren fordert. Üblich wären im Fall ein Parkverstoßes 10 bis 40 Euro. Der Notar fordert aber bis zu 350 Euro, u.a. begründet durch die Rechtsverfolgungskosten. Wer hier keinen Einspruch einlegt, dem droht die Vollstreckung. Somit ist auch hier der Gang zum Rechtsanwalt unerlässlich.

Gut zu wissen: Wer schnell zahlt, wird in vielen Ländern mit teils stattlichen Rabatten belohnt. Dabei werden bis zu 50 Prozent Nachlass gewährt. Diese Regelungen gelten zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Ein letzter guter Grund, Ausland-Knöllchen nicht zu ignorieren: Sie möchten wiederkommen. Sollten Sie im nächsten Jahr wieder in das Land reisen, dem Sie das Bußgeld schulden, kann es passieren, dass Ihr Vergehen Sie einholt. Rechtskräftige Bußgelder bleiben vollstreckbar, zum Beispiel in Italien fünf Jahre, in Spaniern verjähren sie nach vier Jahren. So könnte der Urlaub bei einer Verkehrskontrolle oder bei Passkontrollen am Flughafen eine unangenehme Wendung nehmen.

Quelle + Foto: ADAC