Kfz-Haftpflicht

Versicherungen für den Autofahrer:
Kfz-Haftpflicht ist ein Muss

Um die Kfz-Haftpflicht kommt kein Fahrzeughalter herum. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch soll gesichert werden, dass jeder, der im Straßenverkehr geschädigt wird, einen Schadensersatz erhält – egal, ob der Verursacher die finanziellen Mittel für die Entschädigung hat oder nicht.

Eine Kfz-Haftpflicht müssen nicht nur die Halter von Autos und Motorrädern vorweisen, sondern auch Fahrer von Mofas, Mopeds, Segways oder Quads. Versichert sind dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden.

Wie hoch der regelmäßig zu zahlende Versicherungsbeitrag für den Versicherten ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Versicherung prüft dabei die aktuelle Situation des Versicherten, wie z. B. Beruf und Wohnort, Alter, Leistungsfähigkeit und Art des Fahrzeuges, aber auch die Dauer des Führerscheinbesitzes und die voraussichtlich zu fahrenden Kilometer pro Jahr spielen eine Rolle. Es gibt daher keinen Festbetrag für einen bestimmten Tarif – jeder Versicherte muss seinen individuell berechneten Beitrag zahlen.

Einen großen Einfluss auf diesen Beitrag hat die Schadenfreiheitsklasse (kurz auch SF-Klasse), die jedem Versicherten von der Versicherung zugeordnet wird. Die jeweilige Klasse richtet sich danach, wie viele Jahre der Versicherungsnehmer ohne Schaden geblieben ist. Bei der Kfz-Haftpflicht reichen die SF-Klassen von 0 (erstmalig versichert) bis 35 (35 Jahre ohne Schaden). Mit jedem Jahr ohne Schaden wird der Versicherte also einer anderen Klasse zugeordnet und zahlt dadurch weniger Beitrag.

Seit 2002 gibt es zusätzlich festgelegte Mindestdeckungssummen, an die die Versicherungen gebunden sind: Für Personenschäden beträgt die vorgeschriebene Summe 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Empfehlenswert ist es aber, eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro zu vereinbaren. Kommt es zu einem Unfall, bei dem eine Person schwer geschädigt wird und dadurch nicht mehr arbeiten kann, müssen Sie dem Geschädigten möglicherweise ein Leben lang Rente zahlen.

Damit ein Unfallschaden schnell bearbeitet werden kann, sollte man ihn spätestens nach einer Woche der Versicherung gemeldet haben.

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