0%

News & Themen

Teilkasko oder Vollkasko

Teilkasko oder Vollkasko:
Was passt zu mir?

Während die Kfz-Haftpflicht in Deutschland Pflicht ist und diese die Kosten für Schäden an fremden Autos nach einem Unfall übernimmt, kann sich der Halter zusätzlich für eine Kaskoversicherung entscheiden. Diese kommt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Die große Fragen für viele Autobesitzer sind nach wie vor: Teilkasko oder Vollkasko? Was ist besser? Lohnt sich die Vollkasko? Was ist alles abgedeckt?

Um herauszufinden, welche Versicherung für Sie und Ihr Fahrzeug am besten geeignet ist, muss der Beitrag für Teil- oder Vollkasko in einem gesunden Verhältnis zum Wert Ihres Fahrzeugs stehen. Gebrauchtwagen-hannover.de hat Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Fakten zur Voll- und Teilkaskoversicherung zusammengestellt:

Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?

Entscheiden Sie sich für eine Teilkaskoversicherung, sind in der Regel folgende Schadenursachen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl (des Autos, aber auch einzelner Teile wie zum Beispiel des Radios)
  • Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung
  • unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen
  • Zusammenstöße mit Haarwild (dazu zählen Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse und Hasen, nicht aber Hunde, Katzen und Kühe)
  • Glasschäden
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und direkte Schäden an Teilen durch Marderbiss

Manche Versicherungen bieten Varianten an, bei denen Unfallschäden durch Tiere aller Art mit abgedeckt sind. Maßgeblich für den zu zahlenden Beitrag in der Teilkasko sind vor allem der Typ und die Risikoklasse des Autos sowie die Höhe der Selbstbeteiligung, die der Kunde zu leisten bereit ist. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, d.h. der Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer.

Was deckt die Vollkaskoversicherung ab?

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko, zahlt aber darüber hinaus zusätzlich bei folgenden Schäden:

  • Unfallschäden (bei eigenem Verschulden oder Fahrerflucht)
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen

Wann lohnt sich welche Kaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich grundsätzlich immer, wenn das Fahrzeug ein Neuwagen oder nur wenige Jahre alt ist. Auch wenn das Auto noch finanziert wird, sollte man auf eine Vollkaskoversicherung nicht verzichten. Wann sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr lohnt, lässt sich pauschal nicht sagen. Ein Blick auf die Statistik zeigt aber: Ist das Auto bis zu fünf Jahre alt, bleibt die Vollkaskoversicherung die erste Wahl. Erst danach tendieren die Halter zu einer Teilkaskoversicherung. Die Beiträge für eine Vollkaskoversicherung sind zwar meistens teurer als die für eine Teilkaskoversicherung, sie können aber durch unfallfreies Fahren gesenkt werden. Das ist der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt. Bei einer Teilkaskoversicherung ist das nicht möglich. Für Fahrer mit sehr hohem Schadenfreiheitsrabatt (zum Beispiel Schadenfreiheitsklasse 36) kann eine Vollkasko-, je nach Auto und Wohnort, sogar günstiger sein als eine Teilkaskoversicherung.

Generell gilt: Der Blick ins Kleingedruckte lohnt sich immer. Es gibt zahlreiche Teil- und Vollkaskoversicherungen, die sich in ihren Leistungen gravierend unterscheiden.

Foto: © animaflora / fotolia

Kfz-Haftpflicht

Versicherungen für den Autofahrer:
Kfz-Haftpflicht ist ein Muss

Um die Kfz-Haftpflicht kommt kein Fahrzeughalter herum. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch soll gesichert werden, dass jeder, der im Straßenverkehr geschädigt wird, einen Schadensersatz erhält – egal, ob der Verursacher die finanziellen Mittel für die Entschädigung hat oder nicht.

Eine Kfz-Haftpflicht müssen nicht nur die Halter von Autos und Motorrädern vorweisen, sondern auch Fahrer von Mofas, Mopeds, Segways oder Quads. Versichert sind dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden.

Wie hoch der regelmäßig zu zahlende Versicherungsbeitrag für den Versicherten ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Versicherung prüft dabei die aktuelle Situation des Versicherten, wie z. B. Beruf und Wohnort, Alter, Leistungsfähigkeit und Art des Fahrzeuges, aber auch die Dauer des Führerscheinbesitzes und die voraussichtlich zu fahrenden Kilometer pro Jahr spielen eine Rolle. Es gibt daher keinen Festbetrag für einen bestimmten Tarif – jeder Versicherte muss seinen individuell berechneten Beitrag zahlen.

Einen großen Einfluss auf diesen Beitrag hat die Schadenfreiheitsklasse (kurz auch SF-Klasse), die jedem Versicherten von der Versicherung zugeordnet wird. Die jeweilige Klasse richtet sich danach, wie viele Jahre der Versicherungsnehmer ohne Schaden geblieben ist. Bei der Kfz-Haftpflicht reichen die SF-Klassen von 0 (erstmalig versichert) bis 35 (35 Jahre ohne Schaden). Mit jedem Jahr ohne Schaden wird der Versicherte also einer anderen Klasse zugeordnet und zahlt dadurch weniger Beitrag.

Seit 2002 gibt es zusätzlich festgelegte Mindestdeckungssummen, an die die Versicherungen gebunden sind: Für Personenschäden beträgt die vorgeschriebene Summe 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Empfehlenswert ist es aber, eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro zu vereinbaren. Kommt es zu einem Unfall, bei dem eine Person schwer geschädigt wird und dadurch nicht mehr arbeiten kann, müssen Sie dem Geschädigten möglicherweise ein Leben lang Rente zahlen.

Damit ein Unfallschaden schnell bearbeitet werden kann, sollte man ihn spätestens nach einer Woche der Versicherung gemeldet haben.

Foto: © BLACKWHITEPAILYN / shutterstock.com

Ladungssicherung

Damit Ihr Skigepäck nicht zum gefährlichen Geschoss wird

Die richtige Ladungssicherung im Auto kann Leben retten. Das gilt besonders bei Urlaubsreisen. Ungesicherte Ladung entwickelt bei einem Unfall ungeahnte Kräfte. Bei einer Vollbremsung werden herumliegende Gegenstände zu schweren Geschossen und somit zu einer großen Gefahr für die Insassen. Wussten Sie, dass bei einem Frontalzusammenstoß Ihr nur 300 g leichtes Handy mit einem Aufprallgewicht von bis zu 16,5 kg wirken kann, Ihr Laptop sogar mit bis zu 82,5 kg. Tests zeigen: Ein 20 Kilogramm schwerer Koffer schießt bei einem Aufprall mit Tempo 50 km/h mit der Kraft von nahezu einer Tonne nach vorne.

Auf der Fahrt in den Skiurlaub muss erfahrungsgemäß besonders viel Gepäck verstaut werden. Damit Sie Skier, Helme und Co. richtig sichern, hat gebrauchtwagen-hannover.de die wichtigsten Tipps dafür zusammengefasst:

  • Ladung niemals auf der Rückbank deponieren, sondern immer im Kofferraum bzw. auf der Ladefläche
  • Schwere Gegenstände gehören nach unten
  • Ladung am besten direkt hinter der Rückenlehne abstellen
  • Wenn das Gepäck über die Oberkante der Rückenlehne hinaus geht, sollten Sie das Gepäcknetz oder Laderaumgitter hochziehen
  • Skier und Snowboard am besten in einer Dachbox transportieren, dabei die Sportgeräte in der Box gut festzurren und abpolstern
  • generell die gesamte Ladung im Kofferraum mit einer Decke abdecken und diagonal mit Zurrgurten sichern
  • Antirutschmatten hemmen das Verrutschen der Ladung

Ist die Ladung nicht richtig gesichert, kann auch ohne Gefährdung ein Bußgeld von bis zu 60 Euro, mit Gefährdung sogar in Höhe von bis zu 75 Euro fällig werden. Auch mit einem Punkt in Flensburg müssen Sie rechnen.

Auf alle Fälle gilt: Sichern Sie alle Gegenstände ausreichend vor Fahrtantritt und fahren Sie vorausschauend und mit genügend Sicherheitsabstand.

Foto: © Sergey Novikov / shutterstock.com

Welche Regelungen ändern sich?

Welche Regelungen ändern sich?

Mit dem neuen Jahr gehen einige neue gesetzliche Regelungen rund ums Autofahren an den Start. Gebrauchtwagen-hannover.de informiert Sie hier über die wichtigsten Neuerungen 2018:

Auch Pkw-Halter haften bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht

Bisher hat ein Autofahrer ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg erhalten, wenn er bei Eis und Schnee ohne geeignete Reifen unterwegs war. Doch seit dem 01.01.2018 wird nicht mehr nur der Fahrer, sondern auch der Pkw-Halter bestraft. Beide müssen mit einer auf 75 Euro erhöhten Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollte durch die ungeeignete Bereifung eine Gefährdung entstehen, kann das Bußgeld weiter steigen.

Alpine-Symbol wird Pflicht auf Winterreifen

Ab 2018 hergestellte Reifen müssen das Alpine-Symbol in Form einer Schneeflocke vor einer Berg-Silhouette tragen, um als Winterreifen verwendet werden zu dürfen. M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 noch ohne Symbol hergestellt wurden, dürfen noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.

Verpflichtende Endrohrmessung bei Abgasuntersuchung

Der VW-Abgasskandal hat weitreichende Folgen. Ab sofort will der Bund die Autohersteller genauer kontrollieren. Bisher waren die Fahrzeuge ab dem Baujahr 01.01.2006 von der Abgasmessung befreit, mit dem Beginn des neuen Jahres wird die Messung bei der Abgasuntersuchung allerdings für alle verpflichtend. Außerdem wird ab sofort wieder am Auspuff gemessen. Deshalb müssen Sie bei der nächsten Hauptuntersuchung mit einer Kostenerhöhung rechnen.

eCall: Automatischer Notruf bei allen neuen Modellen

Jedes Jahr könnten tausende Menschen in Europa bei Unfällen gerettet werden, wenn rechtzeitig Hilfe am Unfallort eintreffen würde. Deshalb wird der Einbau des sogenannten eCall-Systems ab 31.03.2018 in allen neuen Pkw Vorschrift. Das Notfallsystem löst bei einem heftigen Unfall automatisch einen eCall an die europaweite Notrufnummer 112 aus. Zusätzlich kann der Notruf auch manuell durch einen Knopf alarmiert werden. Sofort werden Ort und Zeit des Unfalls, die Anzahl der Insassen und die Fahrtrichtung des Fahrzeuges übermittelt. Außerdem wird eine automatische Sprachverbindung zur Notrufzentrale hergestellt, um weitere Informationen auszutauschen. Das eCall-System ist für die Käufer der Neuwagen kostenfrei.

Foto: © Kotkoa / shutterstock.com

Räum- und Streupflicht

Wer sorgt für sichere Straßen?

Wenn es draußen schneit und die Straßen und Wege rutschig werden, steht alle Jahre wieder die Räum- und Streupflicht zur Diskussion. Wer muss für sichere Straßen und Gehwege sorgen und wer haftet, wenn doch etwas passiert? Informationen und Antworten zum Thema „Räum- und Streupflicht“, gibt Ihnen Ihr Team von gebrauchtwagen-hannover.de:

Ursprünglich ist es Sache der Gemeinde, die Straßen und Wege von Schnee und Eis zu befreien, sie zu streuen und so für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu sorgen. Über die Gemeindesatzungen wird diese Pflicht an ansässige Betriebe und Anwohner abgegeben.

Verkehrssicherungspflicht für freie Fuß- und Radwege

Die jeweiligen Grundstückbesitzer müssen dadurch ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgehen und Gehwege, die an ihrem Grundstück liegen, für Fußgänger und Radfahrer gefahrenlos passierbar machen. Diese Räum- und Streupflicht ist regional unterschiedlich und gilt meist von 7 bis 21 Uhr. Der Gehweg muss allerdings nicht komplett geräumt werden, eine Breite von 1,20 Meter reicht aus, damit zwei Menschen problemfrei den Weg passieren können. Anschließend sollte noch mit Salz, Rollsplit oder Granulat gestreut werden.

Straßen müssen nicht vollständig überall geräumt werden

Beachten Sie, die Räum- und Streupflicht von Gemeinden und Städten gilt nicht immer und überall. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Straßen an gefährlichen Stellen, Fußgängerwege sowie Übergänge an Kreuzungen bei Eis und Schnee geräumt und gestreut werden. Für Radwege gilt das allerdings nicht. Radfahrer dürfen in diesem Fall auf der Straße fahren.
Außerorts besteht diese Räum- und Streupflicht weder für Straßen noch für Fuß- und Radwege. Die Straßen müssen hier nur bei besonders gefährdeten Fahrbahnstellen geräumt werden.
Auch bei privaten Kundenparkplätzen gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen vollständig geräumten Parkplatz. Rechtlich genügt es, wenn einzelne Wege zu Gebäuden freigeräumt und der Kunde sein Auto vernünftig parken kann.

Wer bei einem Sturz oder Unfall bei Eis und Schnee haftet, entscheidet letztendlich das Gericht. Die Eigentümer haben zwar die Pflicht, die Wege zu räumen, Passanten allerdings müssen sich den Gegebenheiten anpassen, sich vorsichtig bewegen und möglicherweise einen anderen Weg gehen.

Und für alle Autofahrer gilt: Passen Sie Ihre Geschwindigkeit, Fahrweise und Ausrüstung unbedingt an die Wetterbedingungen und Straßenverhältnisse an.

Foto: Astrid Götze-Happe/pixelio.de

Wildunfall

Wie verhalte ich mich richtig bei einem Wildunfall?

Die Tage werden kürzer. Das bedeutet für Autofahrer, dass Nebel und Dunkelheit oft die Sicht beeinträchtigen. Noch dazu steigt das Risiko, in einen Wildunfall verwickelt zu werden, wenn einem plötzlich Reh, Wildschwein oder Hirsch auf der Straße begegnen. Diesem Risiko sollte man sich stellen, denn durch richtiges Verhalten kann der Schaden für Pkw und Insassen entscheidend verringert werden.

  1. Zurückhaltend und vorausschauend fahren

Wer über Landstraße oder durch Waldgebiete fährt, sollte besonders in der Zeit von 17 Uhr abends bis 8 Uhr morgens sehr wachsam sein, denn jetzt sind die Tiere auf Nahrungssuche. Oftmals wird durch das Gefahrenzeichen „Wildwechsel“ rechtzeitig auf das Unfallrisiko aufmerksam gemacht. Jetzt heißt es: Geschwindigkeit reduzieren und aufmerksam und bremsbereit bleiben. Denken Sie daran: Die Tiere warten nicht am Fahrbahnrand, bis das Auto vorbeifährt, sie können jederzeit auf die Straße springen.

  1. Bremsen und abblenden

Wenn Sie ein Tier am Fahrbahnrand oder auf der Straße entdecken, bremsen Sie und schalten Sie das Fernlicht aus. Sonst wird das Tier geblendet und bleibt stehen. Versuchen Sie, das Tier durch Hupen zu verscheuchen. Vorsicht: Die Wildtiere sind meist in Rudeln unterwegs. Wenn ein Tier flüchtet, könnten weitere folgen.

  1. Zusammenstoß mit dem Tier

Wenn ein Zusammenstoß mit dem Tier unvermeidbar ist, dann stellen Sie sich dem Risiko und weichen nicht unkontrolliert in den Gegenverkehr oder auf den Fahrbahnrand aus. Ein Zusammenprall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug oder einem Baum ist oft die gefährlichere Alternative zur Kollision mit dem Reh.

  1. Nach der Kollison: Unfallstelle sichern

Nach dem Zusammenstoß mit dem Wild, den Sie hoffentlich unverletzt überstanden haben, müssen Sie schnellstmöglich die Unfallstelle sichern. Das heißt: Warnblinkanlage anstellen, vor dem Aussteigen Warnweste anziehen und Warndreieck aufstellen.

Rufen Sie die Polizei und informieren Sie diese über Ihren Standort. Ihre genauen Koordinaten können Sie auf dem Smartphone oder Navigationsgerät ablesen.

Warten Sie an der Unfallstelle auf die Polizei und halten Sie bitte unbedingt Abstand zu dem angefahrenen Tier. Besonders verletzte Wildschweine können sehr aggressiv werden.

Foto: © Bernd Wolter / fotolia

Unsere Bewertungen auf mobile.de