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Unwetterschäden

Wer zahlt bei Unwetterschäden?

Mit dem Orkan Friederike begann das Jahr 2018 überaus stürmisch. Dabei gehen Experten davon aus, dass sich solche Wetterextreme in Deutschland häufen werden. Allein im Januar 2018 wurden durch den Orkan Friederike Unwetterschäden in Milliardenhöhe verursacht. Die Versicherer kamen dabei mit über 100 Millionen Euro für Fahrzeugschäden auf. Auf Gebrauchtwagen-hannover.de erfahren Sie, wer für Schäden durch Hagel, herabstürzende Bäume und offen gelassene Autofenster im Starkregen zahlen muss.

Unwetterschäden durch umherfliegende Gegenstände

Umherfliegende Gegenstände wie z. B. Äste, Bäume und Dachziegel können am Auto so einige Unwetterschäden wie Dellen, gesprungene Scheiben und Kratzer hinterlassen. Hier greift die Teilkasko, allerdings nur dann, wenn im Sturm eine Windstärke von mindesten 8 (mind. 61 km/h) gemessen wurde. Die Windstärke wird durch Wetterstationen registriert und kann verschiedenen Orts unterschiedlich ausfallen.
Bei herunterfallenden Dachziegeln haftet der Eigentümer übrigens dann, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Ansonsten werden auch solche Schäden von der Teilkasko gedeckt.

Umgekippte Verkehrsschilder und Bäume

Bei Unwetterschäden, die durch umgestürzte Verkehrsschilder verursacht wurden, können Sie als Geschädigter wieder auf die Teilkasko vertrauen. Es sei denn, Sie sind selbst der Verantwortliche für den Aufbau des Schildes, dann würde die Teilkasko durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht einspringen.
Anders sieht es aus, wenn der Fahrer gegen einen auf der Straße liegenden Baum fährt. In dem Fall zahlt die Versicherung nur beim Vorliegen eines Vollkaskovertrages.

Hagel, Blitz und Regen

Hagel und Blitzschäden sind klassische Unwetterschäden, die durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt werden. Bei Unwetterschäden durch Regen kommt es auf den Sachverhalt an. Sollten Sie vergessen haben, Ihre Fenster oder das Cabriodach zu schließen und Ihr Auto steht nun “unter Wasser”, können Sie höchstenfalls auf eine Vollkaskoversicherung bauen. Derartige Unwetterschäden können in die Rubrik von Fahrlässigkeit fallen, sodass der Versicherung das Recht auf eine komplette oder teilweise Leistungskürzung zusteht.
Ähnlich sieht es für Überschwemmungsschäden aus. Konnten Sie Ihr Auto nicht mehr rechtzeitig “in Sicherheit” bringen, greift die Teilkaskoversicherung. Anders sieht es aus, wenn Sie bewusst durch eine überflutete Straße fahren und der Motor einen Wasserschlag erleidet. Dann greift höchstenfalls eine Vollkaskoversicherung, die im Falle von grober Fahrlässigkeit aber wieder die Leistungen einbehalten dürfte.

Gebrauchtwagen-hannover.de wünscht Ihnen auch in der stürmischen Jahreszeit eine gute Fahrt und dass Sie von Unwetterschäden verschont bleiben.

Foto: Jim Gade @jimgade/unsplash

Mietwagen im Urlaub

Beim Mietwagen im Urlaub Kosten vermeiden

Wer im Urlaub mobil sein und das Land erkunden möchte, unabhängig von Bustransfers und geführten Touren, der sollte sich rechtzeitig um einen Mietwagen kümmern. Dabei gibt es einige Regeln, die man beachten sollte, damit der Mietwagen nicht zur Kostenfalle wird. Gebrauchtwagen-hannover.de gibt dazu folgende Tipps:

  • Buchen Sie Ihren Mietwagen vorab bei einem deutschen Anbieter. Das erspart Ihnen, sich vor Ort mit undurchsichtigen Verträgen zu beschäftigen. Wenn dann trotzdem etwas schiefgeht, haben Sie mit einem deutschen Vermittler eine rechtssichere Verhandlungsbasis.
  • Bedenken Sie, dass ein Miettag volle 24 Stunden beträgt. So ergeben vielleicht An- und Abreisetag zusammen einen Miettag und Sie sparen Kosten.
  • Die optimale Tankregelung ist es, den Mietwagen mit vollem Tank entgegen zu nehmen und mit vollem Tank wieder abzugeben. Dann sind Sie unabhängig von teuren Tankpauschalen. Am besten tanken Sie direkt vor der Rückgabe und legen die Quittung vor.
  • Vor Unfällen oder Beschädigungen ist keiner gefeit. Deshalb empfiehlt gebrauchtwagen-hannover.de den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung. Außerdem sollte die Versicherungssumme der Haftpflicht eine Million Euro nicht unterschreiten. Glas, Felgen und Reifen sollten unbedingt mit versichert sein, denn hier treten die meisten Schäden auf.
  • Schätzen Sie vor der Buchung eines Mietwagens großzügig ein, wie viele Kilometer Sie ungefähr fahren werden. Dann können Sie bei der Anmietung entscheiden, ob eine unbegrenzte Kilometerzahl oder eine bestimmte Anzahl Inklusive-Kilometer für Sie die bessere Variante sind. Denn, wenn Sie die Inklusive-Kilometerzahl überschreiten, schlägt jeder Extra-Kilometer mit hohen Kosten zu Buche.
  • Denken Sie auch an die kleinen Fahrgäste und buchen Sie Kindersitze vor. Auch hier lohnt sich ein Kostenvergleich. Bei manchen scheinbar günstigen Anbietern erhöhen sich durch derartige Extras die Gesamtkosten für den Mietwagen deutlich.
  • Ein Navi ist bei Fahrten durch die Urlaubsregion für viele unerlässlich. Doch die Kosten für einen Mietwagen mit Navigationsgerät sind oft nicht gerade günstig. Innerhalb der EU ist seit Wegfall der Roaming-Gebühren das eigene Smartphone mit Navigations-App eine gute Alternative.
  • Bereits bei der Mietwagen-Buchung sollten Sie sicherstellen, dass der Gesamtpreis mit allen Versicherungen und Gebühren aufgeführt ist. So vermeiden Sie hohe Zusatzkosten vor Ort.
  • Immer wieder kommt es vor, dass vor Ort kein Mietwagen der Wunschkategorie zur Verfügung steht. In der Regel bietet der Vermieter Ihnen dann ein kostenloses Upgrade an. So ein Angebot nimmt man gerne an. Doch stellen sie sicher, dass dadurch keine versteckten Kosten lauern.
  • Bei der Übernahme Ihres Mietwagens nehmen Sie sich ausreichend Zeit, das Fahrzeug auf Vorschäden zu untersuchen und bestehen Sie darauf, diese im Übergabeprotokoll vermerken zu lassen. Genauso verhält es sich bei der Rückgabe: Lassen Sie sich bestätigen, dass keine oder ggf. welche Schäden in dem Mietzeitraum dazugekommen sind.

Wenn Sie diese Tipps beachten, steht Ihrem erholsamen mobilen Urlaub mit tollen neuen Eindrücken von Land und Leuten nichts mehr im Wege!

Foto: © ADAC Autovermietung

Toyota CarGarantie

Toyota CarGarantie übernimmt Reparaturkosten bei Gebrauchtwagen

Wer sich beim Kauf eines Gebrauchtwagens vor unabsehbaren Reparaturkosten schützen möchte, sollte sich für Safetyfinance, das Finanzierungsangebot der Toyota Financial Services entscheiden. Dieses Angebot bietet umfassende Garantieleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. Das bedeutet: Wenn bei dem finanzierten Gebrauchtwagen ein Schaden auftritt, übernimmt die Toyota CarGarantie bis zu einer Laufzeit von 50.000 km alle bei der Reparatur anfallenden Lohn- und Materialkosten.
Wenn das Fahrzeug mehr als 50.000 km auf dem Tacho hat, trägt die Toyota CarGarantie weiterhin den größten Teil der Kosten. Nur von den Materialkosten übernimmt der Fahrzeughalter einen geringen Eigenanteil, welcher steigt, je höher die Gesamtlaufleistung des Autos ist.
Außerdem hilft im Schadenfall jederzeit die europaweite Pannen- und Unfallhilfe Toyota Eurocare.

Besitzer von Gebrauchtwagen profitieren dabei von vielen Vorteilen:

  • Keine unabsehbaren finanziellen Risiken (bis 50.000 km Laufzeit)
  • Der Gebrauchtwagen ist automatisch Scheckheft gepflegt und erhält seinen Wert.
  • Dadurch erhöht sich der Wiederverkaufswert des Gebrauchtwagens.
  • Die Toyota CarGarantie gilt europaweit.
  • Pannen- und Unfallhilfe durch Toyota Eurocare ist inklusive.

Noch ein Vorteil: Die Toyota CarGarantie kann bis zu 10 Jahre nach der Erstzulassung des Wagens verlängert werden, sofern alle Inspektionen durchgeführt wurden.

Wie greift die Toyota CarGarantie im Garantiefall?

Der Fahrzeughalter wendet sich im Garantiefall direkt an den nächsten Toyota Händler, zum Beispiel Autohaus Ahrens in Hannover und Garbsen-Berenbostel. Dieser führt die nötigen Reparaturen durch und rechnet direkt mit der Toyota CarGarantie ab. Das vermeidet für den Geschädigten eine Menge Aufwand und Papierkram. Wenn kein Toyota Partner in der Nähe ist, wenn der Garantiefall auftritt, leistet die 24-Stunden-Hotline der CG Car-Garantie Versicherungs-AG erste Hilfe und nennt die nächste Toyota Vertragswerkstatt – in Deutschland genau so wie im europäischen Ausland.

Egal ob der Motor streikt, die Antriebswelle stockt, der Bordcomputer komische Signale sendet oder der Fensterheber klemmt: Die Reparatur des Gebrauchtwagens wird reibungslos abgewickelt.

Alle Vorteile sowie die genauen Konditionen von Safetyfinance und der Toyota CarGarantie finden Sie hier.

Teilkasko oder Vollkasko

Teilkasko oder Vollkasko:
Was passt zu mir?

Während die Kfz-Haftpflicht in Deutschland Pflicht ist und diese die Kosten für Schäden an fremden Autos nach einem Unfall übernimmt, kann sich der Halter zusätzlich für eine Kaskoversicherung entscheiden. Diese kommt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Die große Fragen für viele Autobesitzer sind nach wie vor: Teilkasko oder Vollkasko? Was ist besser? Lohnt sich die Vollkasko? Was ist alles abgedeckt?

Um herauszufinden, welche Versicherung für Sie und Ihr Fahrzeug am besten geeignet ist, muss der Beitrag für Teil- oder Vollkasko in einem gesunden Verhältnis zum Wert Ihres Fahrzeugs stehen. Gebrauchtwagen-hannover.de hat Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Fakten zur Voll- und Teilkaskoversicherung zusammengestellt:

Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?

Entscheiden Sie sich für eine Teilkaskoversicherung, sind in der Regel folgende Schadenursachen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl (des Autos, aber auch einzelner Teile wie zum Beispiel des Radios)
  • Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung
  • unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen
  • Zusammenstöße mit Haarwild (dazu zählen Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse und Hasen, nicht aber Hunde, Katzen und Kühe)
  • Glasschäden
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und direkte Schäden an Teilen durch Marderbiss

Manche Versicherungen bieten Varianten an, bei denen Unfallschäden durch Tiere aller Art mit abgedeckt sind. Maßgeblich für den zu zahlenden Beitrag in der Teilkasko sind vor allem der Typ und die Risikoklasse des Autos sowie die Höhe der Selbstbeteiligung, die der Kunde zu leisten bereit ist. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, d.h. der Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer.

Was deckt die Vollkaskoversicherung ab?

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko, zahlt aber darüber hinaus zusätzlich bei folgenden Schäden:

  • Unfallschäden (bei eigenem Verschulden oder Fahrerflucht)
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen

Wann lohnt sich welche Kaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich grundsätzlich immer, wenn das Fahrzeug ein Neuwagen oder nur wenige Jahre alt ist. Auch wenn das Auto noch finanziert wird, sollte man auf eine Vollkaskoversicherung nicht verzichten. Wann sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr lohnt, lässt sich pauschal nicht sagen. Ein Blick auf die Statistik zeigt aber: Ist das Auto bis zu fünf Jahre alt, bleibt die Vollkaskoversicherung die erste Wahl. Erst danach tendieren die Halter zu einer Teilkaskoversicherung. Die Beiträge für eine Vollkaskoversicherung sind zwar meistens teurer als die für eine Teilkaskoversicherung, sie können aber durch unfallfreies Fahren gesenkt werden. Das ist der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt. Bei einer Teilkaskoversicherung ist das nicht möglich. Für Fahrer mit sehr hohem Schadenfreiheitsrabatt (zum Beispiel Schadenfreiheitsklasse 36) kann eine Vollkasko-, je nach Auto und Wohnort, sogar günstiger sein als eine Teilkaskoversicherung.

Generell gilt: Der Blick ins Kleingedruckte lohnt sich immer. Es gibt zahlreiche Teil- und Vollkaskoversicherungen, die sich in ihren Leistungen gravierend unterscheiden.

Foto: © animaflora / fotolia

Saisonkennzeichen

Wie funktioniert ein Saisonkennzeichen?

Cabrio, Wohnmobil und Motorrad – manche Fahrzeuge braucht man einfach nur im Sommer. Wenn Sie so ein Schätzchen besitzen und es im Winter nicht benutzen, sollten Sie darüber nachdenken, es mit Saisonkennzeichen zuzulassen. Gebrauchtwagen-hannover.de zeigt Ihnen, wie es funktioniert.

Das Prinzip des Saisonkennzeichens ist ganz einfach. Wenn Sie ein Fahrzeug besitzen, welches Sie nur ein paar Monate im Jahr nutzen, können Sie durch das Saisonkennzeichen viel Geld sparen. Sie müssen sich zuerst überlegen, in welchem Zeitraum Sie Ihr Fahrzeug zulassen möchten. Wenigstens zwei Monate Zulassungszeitraum müssen sein, maximal elf Monate sind möglich. Der Zeitraum wird später auf dem Fahrzeugschein, in der Versicherungskarte und auf dem Kennzeichen vermerkt.

Nun kann das Saisonkennzeichen bei der örtlichen Zulassungsstelle beantragt werden. Wie bei jeder Fahrzeugzulassung fallen dafür Verwaltungsgebühren an. Halten Sie unbedingt den Personalausweis, den Fahrzeugbrief und -schein und die Versicherungsbestätigung der Kfz-Versicherung bereit. Bei älteren Fahrzeugen kann auch der Nachweis einer bestandenen HU- und gegebenenfalls einer AU-Prüfung notwendig sein.

Die Zulassungsbehörde teilt anschließend ein Kennzeichen zu, wenn nicht im Vorfeld online ein Wunschkennzeichen gegen Gebühr reserviert wurde.

Das Saisonkennzeichen unterscheidet sich äußerlich von einem normalen EU-Kennzeichen nur durch den Vermerk des eingeschränkten Zulassungszeitraums auf dem Nummernschild. Am rechten Rand werden Ziffern, getrennt durch einen Querstrich, hinzugefügt, die angeben, von wann bis wann das Auto zugelassen ist. Oben 03 und unten 10 bedeutet also, dass das Fahrzeug von März bis Oktober zugelassen ist.

Was passiert mit dem Fahrzeug in der restlichen Zeit?

Das Fahrzeug ist außerhalb des Zulassungszeitraums auch nicht versichert. In der ungenutzten Zeit geht die Autoversicherung in eine sogenannte Ruheversicherung mit oft eingeschränktem Versicherungsschutz über. Deshalb muss das Fahrzeug unbedingt in einem sogenannten „befriedeten Bereich“ stehen, d. h. in der Garage oder auf einem Privatgrundstück. Es darf auf keinen Fall auf der Straße parken, ein Verstoß dagegen kostet 40 Euro Bußgeld, Punkte in Flensburg und teures Abschleppen.

Was spart die Zulassung mit Saisonkennzeichnung?

Ein klarer Vorteil des Saisonkennzeichens sind die günstigen Beiträge für Steuer und Versicherung. Der Besitzer des Fahrzeuges zahlt anfallende Kfz-Steuerabgaben, Beiträge für Kfz-Haftpflicht und Kaskoversicherung nur für die zugelassenen Monate.

Wichtig ist: Lassen Sie sich nicht an schönen Wochenenden außerhalb des angemeldeten Zeitraums zu einer Spritztour verleiten!

Foto: © Björn Wylezich / Fotolia

Experten beim Verkehrsgerichtstag

Experten beim Verkehrsgerichtstag
für mehr Sicherheit

Beim 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben rund 1.850 Verkehrsexperten aus Ministerien, Gerichtsexperten, Unternehmen, Hochschulen und Verbänden über aktuelle Fragen und Probleme rund um den Straßenverkehr diskutiert. Am Ende des dreitägigen Treffens sprechen die Experten Empfehlungen für Neuregelungen aus. Schon oft ist der Gesetzgeber diesen Vorschlägen gefolgt. Gebrauchtwagen-hannover.de gibt einen Einblick in die wichtigsten Themen.

Höheres Bußgeld

Bußgelder für Verkehrsdelikte wie Überhol-, Tempo- und Abstandsverstöße sind in Deutschland derzeit deutlich niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern. Gefährliche Delikte wie Rasen, Drängeln und Überholverstöße sollen nun auch bei uns härter geahndet werden. Eine pauschale Erhöhung der Bußgeldsätze lehnt der Verkehrsgerichtstag allerdings ab. Dafür wurde eine dichtere Verkehrsüberwachung gefordert.

Cannabis am Steuer

Wer erstmalig mit Cannabis am Steuer auffällig wird, soll nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Stattdessen müssen sich Ersttäter einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) unterziehen. Anders sehe die Lage aus, wenn Cannabis als Medikament verschrieben wurde: Hier bestünden allgemeine Zweifel an der Fahreignung des Konsumenten. Deshalb sollen qualifizierte Ärzte diese Patienten umfassend über mögliche Beeinträchtigungen ihrer Fahreignung informieren. Dies sei in einem amtlichen Dokument nachzuweisen.

Automatisches Fahren

Das Handyverbot am Steuer solle beim automatischen Fahren nicht gelten, fordern die Experten. Der Gesetzgeber solle festlegen, dass der Fahrer elektronische Geräte nutzen darf, wenn ein automatisches System die Kontrolle über das Fahrzeug hat.

Unfallflucht

Neue Regeln soll es auch beim Thema Unfallflucht geben. Auch bei Blechschäden soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar sein. Ein Fahrverbot sollte aber nur noch verhängt werden, wenn Personen- oder Sachschäden ab 10.000 Euro entstanden sind. Die Vorschriften zur „tätigen Reue“ sollen ebenfalls reformiert werden. Wie lange man am Unfallort warten muss, wenn der Schaden bereits telefonisch gemeldet wurde, solle der Gesetzgeber nun festlegen.

Bußgelder aus dem Ausland

Allein 2017 gab es 450.000 Fälle, bei denen deutsche Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsdelikten im Ausland abkassiert wurden. Nach Angaben des ADAC verlangen Inkassobüros oft das 20-Fache des eigentliches Bußgeldes als zusätzliche Gebühr. Das solle nun verboten werden. Zudem werden die Verstöße erst Jahre später geltend gemacht, was eine Überprüfung deutlich erschwere. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Knöllchen aus dem Ausland“.

Ansprüche Schwerverletzter

Wer bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wird, wird aufgrund der Folgen nicht selten komplett aus der Bahn gerissen. Menschen, die bei Verkehrsunfällen Verletzungen mit Spätfolgen erlitten haben, sollen in Zukunft besser versorgt werden. Der Verkehrsgerichtstag verlangte, dass die Haftpflichtversicherungen LINK alle Maßnahmen und Bedürfnisse nach dem Unfall sicherstellen sollen.

Foto: © chombosan / shutterstock.com

Kfz-Haftpflicht

Versicherungen für den Autofahrer:
Kfz-Haftpflicht ist ein Muss

Um die Kfz-Haftpflicht kommt kein Fahrzeughalter herum. Diese Versicherung ist gesetzlich vorgeschrieben. Dadurch soll gesichert werden, dass jeder, der im Straßenverkehr geschädigt wird, einen Schadensersatz erhält – egal, ob der Verursacher die finanziellen Mittel für die Entschädigung hat oder nicht.

Eine Kfz-Haftpflicht müssen nicht nur die Halter von Autos und Motorrädern vorweisen, sondern auch Fahrer von Mofas, Mopeds, Segways oder Quads. Versichert sind dabei Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die durch den Versicherungsnehmer verursacht wurden.

Wie hoch der regelmäßig zu zahlende Versicherungsbeitrag für den Versicherten ausfällt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Die Versicherung prüft dabei die aktuelle Situation des Versicherten, wie z. B. Beruf und Wohnort, Alter, Leistungsfähigkeit und Art des Fahrzeuges, aber auch die Dauer des Führerscheinbesitzes und die voraussichtlich zu fahrenden Kilometer pro Jahr spielen eine Rolle. Es gibt daher keinen Festbetrag für einen bestimmten Tarif – jeder Versicherte muss seinen individuell berechneten Beitrag zahlen.

Einen großen Einfluss auf diesen Beitrag hat die Schadenfreiheitsklasse (kurz auch SF-Klasse), die jedem Versicherten von der Versicherung zugeordnet wird. Die jeweilige Klasse richtet sich danach, wie viele Jahre der Versicherungsnehmer ohne Schaden geblieben ist. Bei der Kfz-Haftpflicht reichen die SF-Klassen von 0 (erstmalig versichert) bis 35 (35 Jahre ohne Schaden). Mit jedem Jahr ohne Schaden wird der Versicherte also einer anderen Klasse zugeordnet und zahlt dadurch weniger Beitrag.

Seit 2002 gibt es zusätzlich festgelegte Mindestdeckungssummen, an die die Versicherungen gebunden sind: Für Personenschäden beträgt die vorgeschriebene Summe 7,5 Millionen Euro, für Sachschäden 1,12 Millionen Euro und für Vermögensschäden 50.000 Euro. Empfehlenswert ist es aber, eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100 Millionen Euro zu vereinbaren. Kommt es zu einem Unfall, bei dem eine Person schwer geschädigt wird und dadurch nicht mehr arbeiten kann, müssen Sie dem Geschädigten möglicherweise ein Leben lang Rente zahlen.

Damit ein Unfallschaden schnell bearbeitet werden kann, sollte man ihn spätestens nach einer Woche der Versicherung gemeldet haben.

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