Experten beim Verkehrsgerichtstag

Experten beim Verkehrsgerichtstag
für mehr Sicherheit

Beim 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben rund 1.850 Verkehrsexperten aus Ministerien, Gerichtsexperten, Unternehmen, Hochschulen und Verbänden über aktuelle Fragen und Probleme rund um den Straßenverkehr diskutiert. Am Ende des dreitägigen Treffens sprechen die Experten Empfehlungen für Neuregelungen aus. Schon oft ist der Gesetzgeber diesen Vorschlägen gefolgt. Gebrauchtwagen-hannover.de gibt einen Einblick in die wichtigsten Themen.

Höheres Bußgeld

Bußgelder für Verkehrsdelikte wie Überhol-, Tempo- und Abstandsverstöße sind in Deutschland derzeit deutlich niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern. Gefährliche Delikte wie Rasen, Drängeln und Überholverstöße sollen nun auch bei uns härter geahndet werden. Eine pauschale Erhöhung der Bußgeldsätze lehnt der Verkehrsgerichtstag allerdings ab. Dafür wurde eine dichtere Verkehrsüberwachung gefordert.

Cannabis am Steuer

Wer erstmalig mit Cannabis am Steuer auffällig wird, soll nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Stattdessen müssen sich Ersttäter einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) unterziehen. Anders sehe die Lage aus, wenn Cannabis als Medikament verschrieben wurde: Hier bestünden allgemeine Zweifel an der Fahreignung des Konsumenten. Deshalb sollen qualifizierte Ärzte diese Patienten umfassend über mögliche Beeinträchtigungen ihrer Fahreignung informieren. Dies sei in einem amtlichen Dokument nachzuweisen.

Automatisches Fahren

Das Handyverbot am Steuer solle beim automatischen Fahren nicht gelten, fordern die Experten. Der Gesetzgeber solle festlegen, dass der Fahrer elektronische Geräte nutzen darf, wenn ein automatisches System die Kontrolle über das Fahrzeug hat.

Unfallflucht

Neue Regeln soll es auch beim Thema Unfallflucht geben. Auch bei Blechschäden soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar sein. Ein Fahrverbot sollte aber nur noch verhängt werden, wenn Personen- oder Sachschäden ab 10.000 Euro entstanden sind. Die Vorschriften zur „tätigen Reue“ sollen ebenfalls reformiert werden. Wie lange man am Unfallort warten muss, wenn der Schaden bereits telefonisch gemeldet wurde, solle der Gesetzgeber nun festlegen.

Bußgelder aus dem Ausland

Allein 2017 gab es 450.000 Fälle, bei denen deutsche Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsdelikten im Ausland abkassiert wurden. Nach Angaben des ADAC verlangen Inkassobüros oft das 20-Fache des eigentliches Bußgeldes als zusätzliche Gebühr. Das solle nun verboten werden. Zudem werden die Verstöße erst Jahre später geltend gemacht, was eine Überprüfung deutlich erschwere. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Knöllchen aus dem Ausland“.

Ansprüche Schwerverletzter

Wer bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wird, wird aufgrund der Folgen nicht selten komplett aus der Bahn gerissen. Menschen, die bei Verkehrsunfällen Verletzungen mit Spätfolgen erlitten haben, sollen in Zukunft besser versorgt werden. Der Verkehrsgerichtstag verlangte, dass die Haftpflichtversicherungen LINK alle Maßnahmen und Bedürfnisse nach dem Unfall sicherstellen sollen.

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