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Kindersitze im Auto – Schutz für den Nachwuchs

Kindersitze schützen Leben.

Der Schutz ihres Nachwuchses hat bei Eltern höchste Priorität. Dies gilt besonders im Straßenverkehr und beim Autofahren. Ein guter Kindersitz ist Pflicht! Vor genau 55 Jahren erschien der erste Kindersitz für das Auto auf dem deutschen Markt. Bis zur gesetzlichen Kindersitzpflicht für Kinder unter 12 Jahren und mit einer Körpergröße unter 150 cm dauerte es weitere 30 Jahre. Seitdem haben sich die Modelle laufend weiterentwickelt. Gebrauchtwagen-hannover.de stellt Ihnen hier die wichtigsten Kriterien bei der Wahl des richtigen Kindersitzes vor.

Kindersitz-Klassen unterscheiden

Bis zum Alter von 12 Jahren bzw. dem Erreichen einer Körpergröße von 150 cm werden allgemein drei Kindersitzklassen durchlaufen. Die Klasse 0+ eignet sich für das erste Lebensjahr oder einem Gewicht bis zu dreizehn Kilogramm. Die Auto-Kindersitze der Klasse I schützen Kinder im Alter bis zu vier Jahren. Die Klassen II+III eignen sich dann für Kinder bis zu 12 Jahren und mit einem Gewicht von 15 bis 36 Kilogramm. Manche Hersteller unterscheiden diese Klassen auch in die Gruppe der Babyschalen für das erste Lebensjahr. Die zweite Gruppe besteht aus den Kleinkindsitzen für Kinder bis circa vier Jahren. Sitzerhöhungen fallen in die dritte Gruppe, wenn die Kleinen den Kindersitzen entwachsen sind. Orientieren Sie sich bei den Modellen unterschiedlicher Hersteller immer an deren Gewicht- und Größenangaben und dem individuellen Wachstum Ihres Kindes, um das richtige Modell zu finden. Die Testsieger der einzelnen Klassen können Sie z. B. im ADAC-Test für den Herbst 2018 unter hier nachlesen.

Das Gurtsystem in Kindersitzen

Der beste Kindersitz nützt nichts ohne korrektes Anschnallen. Die Gurtsysteme werden in eine Fünf-Punkt- und in eine Drei-Punkt-Gurtung unterschieden. Der normale Gurt im Auto ist ein Drei-Punkt-System, das seitlich über der Schulter, unten auf der gegenüberliegenden Seite befestigt wird. Der Fünf-Punkt-Gurt beim Kindersitz ist vor allem bei den Babyschalen und Kleinkind-Kindersitzen zu finden.

Kindersitze – der richtige Zeitpunkt zum Wechseln

Prinzipiell gilt: Werden die Obergrenzen von Gewicht und Größe der Modelle überschritten, muss ein neuer Sitz her. Gleiches gilt, wenn das obere Ende des Ohres über den oberen Sitzrand in der höchsten Einstellung ragt. Der früheste Wechsel von der Babyschale zum Kindersitz sollte erfolgen, wenn Ihr Kind selbstständig sitzen kann. Eine Sitzerhöhung sollte frühestens dann genutzt werden, wenn Ihr Kind 15 Kilogramm oder 100 cm überschreitet. Gleichzeitig sollte Ihr Kind über die geistige Reife verfügen, still im Sitz sitzen zu können.

Reboarded-Kindersitze – höherer Schutz im Auto

Während die Kindersitze im Auto in Deutschland etwa bis zum ersten Lebensjahr des Kindes rückwärtsgerichtet werden, hält diese Praktik in Schweden bis zum vierten Lebensjahr des Kindes an. Das Ergebnis aus den Erhebungen zur Verkehrssicherheit spricht für die Schweden. Die Reboarded-Modelle schützen die Kinder besser in Unfallsituationen.

Fazit: Passen Sie den Kindersitz an die Entwicklung Ihres Kindes an. Kindersitze im Auto sind keine lästige Pflicht, sondern schützen das Leben Ihres Kindes.

Unwetterschäden

Wer zahlt bei Unwetterschäden?

Mit dem Orkan Friederike begann das Jahr 2018 überaus stürmisch. Dabei gehen Experten davon aus, dass sich solche Wetterextreme in Deutschland häufen werden. Allein im Januar 2018 wurden durch den Orkan Friederike Unwetterschäden in Milliardenhöhe verursacht. Die Versicherer kamen dabei mit über 100 Millionen Euro für Fahrzeugschäden auf. Auf Gebrauchtwagen-hannover.de erfahren Sie, wer für Schäden durch Hagel, herabstürzende Bäume und offen gelassene Autofenster im Starkregen zahlen muss.

Unwetterschäden durch umherfliegende Gegenstände

Umherfliegende Gegenstände wie z. B. Äste, Bäume und Dachziegel können am Auto so einige Unwetterschäden wie Dellen, gesprungene Scheiben und Kratzer hinterlassen. Hier greift die Teilkasko, allerdings nur dann, wenn im Sturm eine Windstärke von mindesten 8 (mind. 61 km/h) gemessen wurde. Die Windstärke wird durch Wetterstationen registriert und kann verschiedenen Orts unterschiedlich ausfallen.
Bei herunterfallenden Dachziegeln haftet der Eigentümer übrigens dann, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Ansonsten werden auch solche Schäden von der Teilkasko gedeckt.

Umgekippte Verkehrsschilder und Bäume

Bei Unwetterschäden, die durch umgestürzte Verkehrsschilder verursacht wurden, können Sie als Geschädigter wieder auf die Teilkasko vertrauen. Es sei denn, Sie sind selbst der Verantwortliche für den Aufbau des Schildes, dann würde die Teilkasko durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht einspringen.
Anders sieht es aus, wenn der Fahrer gegen einen auf der Straße liegenden Baum fährt. In dem Fall zahlt die Versicherung nur beim Vorliegen eines Vollkaskovertrages.

Hagel, Blitz und Regen

Hagel und Blitzschäden sind klassische Unwetterschäden, die durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt werden. Bei Unwetterschäden durch Regen kommt es auf den Sachverhalt an. Sollten Sie vergessen haben, Ihre Fenster oder das Cabriodach zu schließen und Ihr Auto steht nun “unter Wasser”, können Sie höchstenfalls auf eine Vollkaskoversicherung bauen. Derartige Unwetterschäden können in die Rubrik von Fahrlässigkeit fallen, sodass der Versicherung das Recht auf eine komplette oder teilweise Leistungskürzung zusteht.
Ähnlich sieht es für Überschwemmungsschäden aus. Konnten Sie Ihr Auto nicht mehr rechtzeitig “in Sicherheit” bringen, greift die Teilkaskoversicherung. Anders sieht es aus, wenn Sie bewusst durch eine überflutete Straße fahren und der Motor einen Wasserschlag erleidet. Dann greift höchstenfalls eine Vollkaskoversicherung, die im Falle von grober Fahrlässigkeit aber wieder die Leistungen einbehalten dürfte.

Gebrauchtwagen-hannover.de wünscht Ihnen auch in der stürmischen Jahreszeit eine gute Fahrt und dass Sie von Unwetterschäden verschont bleiben.

Foto: Jim Gade @jimgade/unsplash

Achtung Schulanfang

Gebrauchtwagen-hannover.de appelliert an die Autofahrer, zum Schulanfang besonders aufmerksam zu fahren.

Autofahrer sollten zum Schulanfang besonders aufmerksam sein

Die Ferienzeit neigt sich dem Ende zu, und für die Kinder und Jugendlichen beginnt wieder der Schulalltag. Besonders die Erstklässler erleben mit dem Schulanfang einen aufregenden, neuen Lebensabschnitt. Viele von ihnen sind jetzt täglich – allein oder in Gruppen – zu Fuß auf dem Weg zur Schule und müssen sich dabei erst daran gewöhnen, die Gefahren durch andere Verkehrsteilnehmer und das eigene Verhalten richtig einzuschätzen. Gebrauchtwagen-hannover.de appelliert deshalb an die Autofahrer, zum Schulanfang besonders aufmerksam zu fahren.

Beim Schulanfang ist die Sicht noch eingeschränkt

Gerade Erstklässler können nicht nur durch ihre Unerfahrenheit, sondern vor allem wegen ihrer Körpergröße viele Gefahren nicht richtig erkennen. Außerdem benötigen sie bis zu dreimal mehr Zeit als Erwachsene, um angemessen auf die Verkehrssituation zu reagieren.

Deshalb sollten sich Autofahrer im Einzugsgebiet der Schulen zum Schulanfang mit reduzierter Geschwindigkeit und besonderer Aufmerksamkeit bewegen. Das gilt besonders an Zebrastreifen und an Ampeln, auch wenn diese für Sie Grün anzeigen. In einigen Städten zeigen gelbe, auf den Asphalt gemalte Fußabdrücke an, wo die Kinder möglichst sicher die Straße überqueren können. Das ist auch für Autofahrer ein guter Hinweis, die Augen offen zu halten.
Rechnen Sie auch immer damit, dass, wenn ein Kind auf die Straße läuft, oft weitere Kinder folgen.

Vorsicht bei vor der Schule haltenden Autos

Einige Eltern bringen ihre Kinder zum Schulanfang mit dem Auto zur Schule. Dabei halten sie leider oft nur kurz am Straßenrand und lassen die Kleinen schnell aus dem Wagen springen. Leider werden auch hier die Gefahren durch den fließenden Verkehr oft unterschätzt. Deshalb bittet gebrauchtwagen-hannover.de die Eltern: Fahren Sie auf einen Parkplatz, so dass die kleinen ABC-Schützen gefahrfrei das Fahrzeug verlassen können. Auch wenn sie dann noch ein paar Schritte zu Fuß gehen müssen.

Alle Vorsichtsmaßnahmen gelten nicht nur am frühen Morgen, sondern besonders auch am Mittag und in den Nachmittagsstunden, da viele Schulen mittlerweile auch am Nachmittag Unterricht oder Betreuung anbieten. Nach dem anstrengenden Schultag sind die Kinder besonders unkonzentriert und abgelenkt unterwegs.

Gebrauchtwagen-hannover.de wünscht einen schönen und sicheren Schulanfang!

 

Foto: ADAC

Toyota Avensis gebraucht

Was bietet der Toyota Avensis als Gebrauchtwagen?

Wer einen zuverlässigen Mittelklassewagen in zeitlosem Design sucht, sollte sich nach einem gebrauchten Toyota Avensis T27 umschauen. Das seit 2009 im britischen Burnaston gebaute Modell des japanischen Autoherstellers überzeugt mit seiner unaufgeregten Optik, die auch heute noch modern erscheint und nicht als „alter“ Gebrauchtwagen ins Auge fällt. Auffällig ist der gebrauchte Toyota Avensis nur bei der Hauptuntersuchung – im positiven Sinne: Hier überzeugt er erfreulich oft mit fehlerfreiem Abschneiden. Überdurchschnittlich bewertet werden bei den Hauptuntersuchungen die Lenkung, die Radaufhängungen, die Federn, die Auspuffanlage und der fast nie auftretende Ölverlust.

Gebrauchtwagen-hannover.de meint: Gerade für Familien ist ein gebrauchter Toyota Avensis als Fünftürer eine zuverlässige Lösung. Es gibt ihn als Kombi sowie als Stufenhecklimousine. Alle Modelle überzeugen mit großer Kopf- und Beinfreiheit, einem großzügigen Kofferraum sowie leicht umzulegenden, geteilten Rücksitzen. Positiv zu erwähnen sind der hochwertig wirkende Innenraum sowie das gut gegen Geräusche von außen gedämmte Cockpit.

Motorisierung

Bei den Toyota Avensis-Modellen als Gebrauchte kann man wählen zwischen 1,6 bis 2,0 Liter-Benziner mit 110 bis 163 PS und einem 2,0 bis 2,2 Liter-Dieselmotor mit 83 bis 177 PS.

Sicherheit

Der zuverlässige Japaner verfügt seit der Einführung der T25-Generation über einen Knieairbag. Seit dem Produktionsjahr 2004 können die Fahrzeuge für alle Motorisierungen ESP vorweisen. Außerdem ist der Toyota Avensis T27 mit dem Notbrems-System „Toyota Safety Sense“ ausgerüstet. In der „Executive“-Variante bietet er sogar Xenon-Scheinwerfer.

Schwachstellen

Wie jedes andere Fahrzeug hat auch der Toyota Avensis ein paar Schwachstellen, die er aber durch seine hohe Zuverlässigkeit schnell wieder wettmacht. Kritisiert wird bei Gebrauchtwagentests oft der Regensensor, der bei Dunkelheit nicht ordentlich funktioniert, die indirekte Lenkung, das etwas polterige Fahrwerk und das Navi. Nach Einschätzung von gebrauchtwagen-hannover.de ist der gebrauchte Toyota Avensis im großen und ganzen aber eine sehr gute Lösung für Autofahrer, die ein geräumiges, zuverlässiges Fahrzeug suchen und oft Langstrecken bewältigen müssen.

Gebrauchtwagen-hannover.de informiert regelmäßig über die Zuverlässigkeit verschiedener Gebrauchtwagen-Modelle.

Urlaub mit dem Auto

Wie mache ich mein Auto fit
für den Urlaub?

Das eigene Auto ist für viele Reiselustige das perfekte Transportmittel in den Urlaub. Die hohe Flexibilität, das gewohnte Fahrgefühl und die Unabhängigkeit von Abflugzeiten und Verspätungen im Zugverkehr sind die großen Vorteile bei der Urlaubsreise im eigenen Auto. Und wenn man bei der Urlaubsplanung ein paar Tipps beachtet, lassen sich Nachteile wie volle Autobahnen und hohe Benzinkosten weitestgehend eindämmen. Gebrauchtwagen-hannover.de hat die wichtigsten Tipps für den Urlaub mit dem Auto gesammelt:

Eine Urlaubsreise ist für Ihr Auto eine besondere Belastung: Hitze, lange Strecken und das hohe Beladungsgewicht beanspruchen das Fahrzeug mehr als sonst. Deshalb rät gebrauchtwagen-hannover.de dazu, folgende Bau- und Verschleißteile besonders zu prüfen:

  1. Beleuchtung: Einwandfrei funktionierende Scheinwerfer sorgen dafür, dass Sie gut gesehen werden. Bitte beachten Sie, dass das Auto bei der Fahrt in den Urlaub durch die schwere Gepäcklast anders auf der Straße liegt und deshalb die Scheinwerfereinstellungen entsprechend angeglichen werden müssen.
  2. Bereifung: Prüfen Sie die Profiltiefe der Reifen. Sie muss mindestens bei 1,6 Millimetern liegen, optimal sind 3 Millimeter. Auch der Reifendruck sollte der schweren Beladung bei der Fahrt in den Urlaub angepasst und erhöht werden, um die Beanspruchung der Reifen zu minimieren.
  3. Flüssigkeitsstände: Kontrollieren Sie, ob Ihr Auto ausreichend mit Kühlwasser, Motoröl, Brems- und Batterieflüssigkeit versorgt ist und füllen Sie bei Bedarf nach.
  4. Klima/Belüftung: Überprüfen Sie die Funktion der Klimaanlage. Die Fahrt in den Urlaub in einem überhitzten Auto trübt nicht nur das Wohlbefinden der Insassen. Es sorgt auch dafür, dass der Fahrer müde, genervt und weniger konzentriert ist. Die Unfallgefahr steigt. Kühlen Sie das Auto jedoch nicht zu stark herunter. Der Unterschied zwischen Innentemperatur und Außentemperatur sollte nicht mehr als 6 Grad Celsius betragen, sonst drohen Kreislaufprobleme. Wenn Sie halten, wählen Sie einen Schattenparkplatz, damit sich das Auto nicht weiter aufheizt. Sollte kein Schatten zu finden sein, decken Sie zumindest Lenkrad und Schalthebel sowie die Sitze mit hellen Tüchern ab.
  5. Sicherheit: Schließen Sie aus, dass bei Ihrem Auto ein technischer Defekt vorliegt. Besonders Bremsen und Stoßdämpfer, die Lenkung, Radlager und Spur sollten geprüft werden. Dafür empfiehlt gebrauchtwagen-hannover.de einen professionellen Urlaubscheck in einer Werkstatt oder einem Autohaus Ihres Vertrauens.
  6. Gepäck richtig sichern: Egal ob im Innenraum, im Kofferraum, mit Dachbox oder Dachgepäckträger – beim Verstauen des Gepäcks sind viele Details zu beachten, die bei Kollisionen oder Vollbremsungen Verletzungen durch herumfliegende Gegenstände verhindern und sogar Leben retten können. Was Sie genau beachten müssen, lesen Sie hier (LINK).

Foto: Jordi Ganduxe / Unsplash

Gepäcksicherung im Auto

Wie sichere ich
mein Urlaubsgepäck richtig?

Die richtige Gepäcksicherung ist bei einer Urlaubsreise mit dem Auto ein lebenswichtiges Thema. Im Falle einer Kollision oder einer Vollbremsung können herumfliegende Gepäckstücke schwere Verletzungen verursachen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen.

Gebrauchtwagen-hannover.de hat für Sie wichtige Tipps und Kniffe rund um die Ladungssicherung zusammengestellt, damit Sie und Ihr Gepäck heil und sicher am Urlaubsort ankommen.

1. Gesamtgewicht
Bevor Sie das Auto für die Urlaubsreise beladen, informieren Sie sich über das zulässige Gesamtgewicht Ihres Pkw. Diesen Wert finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

2. Schweres Gepäck nach unten
Die größten und schwersten Gepäckstücke kommen immer nach unten in den Kofferraum mit Kontakt zur Rückbank. Damit liegen sie dem Schwerpunkt des Autos am nächsten und sorgen für Stabilität. Dann legen Sie kleinere Gepäckstücke so in den Kofferraum, dass sie Lücken optimal füllen und am besten eine Verkeilung von Taschen und Koffern erreichen (wie beim Spiel „Tetris“).

3. Warndreieck griffbereit verstauen
Bauen Sie nicht den Zugang zu Warndreieck, Sicherheitswesten und Erste-Hilfe-Kasten zu. Im Falle einer Panne müssten Sie sonst erst Ihr Gepäck ausladen, bevor Sie die Gefahrenstelle sichern können.

4. Gepäck im Kofferraum sichern
Achten Sie bei der Beladung des Kofferraums darauf, dass sich die Kofferraumabdeckung noch schließen lässt, oder sichern Sie das Gepäck alternativ mit einer Decke, einem Netz sowie zusätzlichen Spanngurten. Das garantiert, dass oben aufliegende Gepäckstücke bei einer Bremsung nicht in den Innenraum fliegen.
Wichtig: Die Sicht nach hinten mithilfe des Rückspiegels sollte immer möglich sein.

5. Dachbox für mehr Stauraum
Zusätzlichen Stauraum bietet eine praktische Dachbox. Bevor Sie diese anbringen, prüfen Sie das Gesamtgewicht (siehe 1.) und die zulässige Dachlast Ihres Autos. Bitte achten Sie darauf, das Gepäck in der Dachbox mit Spanngurten vor dem Verrutschen zu sichern.
Wichtig ist auch zu bedenken, dass eine Dachbox die Fahrzeughöhe beeinflusst, den Schwerpunkt des Autos nach oben verlagert und somit die Fahreigenschaften negativ beeinflusst.
Gebrauchtwagen-hannover.de rät außerdem: Bei jedem Halt prüfen, ob die Dachkonstruktion noch sicher befestigt ist. Durch die Vibrationen bei der Fahrt können sich Verbindungen lösen.

6. Haustiere gehören nicht auf den Schoß
Auf dem Schoß mitreisende Haustiere können ebenfalls zu einem gefährlichen Geschoss werden, Sie gehören in eine sichere Transportbox in den Kofferraum.

7. Auch im Innenraum gut verstauen
Handys, Trinkflaschen und Bücher liegen oft während der Fahrt im Innenraum herum. Auch für sie gilt: Was nicht gebraucht wird, sollte im Innenraum in den Fächer gut verstaut werden.

Bevor Sie Ihre Urlaubsreise antreten, sollten Sie Ihr Auto auf Herz und Nieren prüfen, damit es auch lange Strecken sicher und pannenfrei bewältigt. Wie Sie Ihr Auto fit für den Urlaub machen, lesen Sie hier. (LINK)

Foto: Erich Keppler / pixelio.de

Bus überholen

Was gilt beim Überholen von Bussen?

Wann darf ich einen Bus überholen und wann nicht? Was gilt es dabei zu beachten und wo gibt es Ausnahmen?
Obwohl jeder Autofahrer es irgendwann einmal in der Fahrschule gelernt hat, herrscht bei vielen eine große Unsicherheit und es kursieren die unterschiedlichsten Meinungen zum Überholen von Bussen.

Tatsächlich gibt es einige Unterschiede dabei, wann und wie Busse überholt werden dürfen.
Bei Haltestellen mit Haltebucht dürfen Autofahrer den Bus mit viel Vorsicht und ausreichend Abstand überholen. Wichtig zu beachten ist allerdings, dass Fahrgäste, die in den Bus einsteigen oder ihn verlassen möchten, nicht durch vorbeifahrende Autos behindert werden.
Befindet sich die Haltestelle dagegen mitten auf der Straße, so dürfen andere Fahrzeuge den Bus nur mit Schrittgeschwindigkeit überholen.

Absolutes Überholverbot gilt dann, wenn der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Bus sich gefährlichen Haltestellen nähert oder diese wieder verlässt. Solche Haltestellen sind mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Das absolute Überholverbot gilt allerdings nur, wenn der Bus das Warnblinklicht einschaltet, während er noch fährt. Sobald er steht, auch wenn es sich dabei um eine sogenannte gefährliche Haltestelle handelt, dürfen Autofahrer den stehenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand überholen. Dies gilt sowohl für Autofahrer mit der gleichen Fahrtrichtung, als auch für Autofahrer aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung.

Allgemein gilt es, den Bussen immer eine zügige Weiterfahrt zu ermöglichen und dementsprechend im Straßenverkehr Rücksicht zu nehmen. Die Regeln dafür gelten sowohl für Autofahrer der gleichen Fahrtrichtung, als auch für Autofahrer aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung. Sie beziehen sich allerdings ausschließlich auf Schulbusse und Linienbusse – nicht jedoch auf Fernbusse.

Unabhängig von allen Regeln sollte jeder Verkehrsteilnehmer immer nur mit äußerster Vorsicht Busse überholen. Zu häufig springen unerwartet Fußgänger auf die Fahrbahn, um ihren Bus noch zu erwischen oder weil sie hinter dem Bus entlang die Straße überqueren wollen und nicht sehen können, wenn Autofahrer zum Überholvorgang ansetzen. Besondere Vorsicht ist außerdem beim Überholen von Schulbussen geboten. Gerade die jüngeren Fahrgäste können Gefahren noch nicht so gut einschätzen und widmen ihre Aufmerksamkeit eher den anderen Kindern oder dem Smartphone in der Hand.

© Foto: ADAC/Martin Hangen

Toyota CarGarantie

Toyota CarGarantie übernimmt Reparaturkosten bei Gebrauchtwagen

Wer sich beim Kauf eines Gebrauchtwagens vor unabsehbaren Reparaturkosten schützen möchte, sollte sich für Safetyfinance, das Finanzierungsangebot der Toyota Financial Services entscheiden. Dieses Angebot bietet umfassende Garantieleistungen über die gesamte Vertragslaufzeit. Das bedeutet: Wenn bei dem finanzierten Gebrauchtwagen ein Schaden auftritt, übernimmt die Toyota CarGarantie bis zu einer Laufzeit von 50.000 km alle bei der Reparatur anfallenden Lohn- und Materialkosten.
Wenn das Fahrzeug mehr als 50.000 km auf dem Tacho hat, trägt die Toyota CarGarantie weiterhin den größten Teil der Kosten. Nur von den Materialkosten übernimmt der Fahrzeughalter einen geringen Eigenanteil, welcher steigt, je höher die Gesamtlaufleistung des Autos ist.
Außerdem hilft im Schadenfall jederzeit die europaweite Pannen- und Unfallhilfe Toyota Eurocare.

Besitzer von Gebrauchtwagen profitieren dabei von vielen Vorteilen:

  • Keine unabsehbaren finanziellen Risiken (bis 50.000 km Laufzeit)
  • Der Gebrauchtwagen ist automatisch Scheckheft gepflegt und erhält seinen Wert.
  • Dadurch erhöht sich der Wiederverkaufswert des Gebrauchtwagens.
  • Die Toyota CarGarantie gilt europaweit.
  • Pannen- und Unfallhilfe durch Toyota Eurocare ist inklusive.

Noch ein Vorteil: Die Toyota CarGarantie kann bis zu 10 Jahre nach der Erstzulassung des Wagens verlängert werden, sofern alle Inspektionen durchgeführt wurden.

Wie greift die Toyota CarGarantie im Garantiefall?

Der Fahrzeughalter wendet sich im Garantiefall direkt an den nächsten Toyota Händler, zum Beispiel Autohaus Ahrens in Hannover und Garbsen-Berenbostel. Dieser führt die nötigen Reparaturen durch und rechnet direkt mit der Toyota CarGarantie ab. Das vermeidet für den Geschädigten eine Menge Aufwand und Papierkram. Wenn kein Toyota Partner in der Nähe ist, wenn der Garantiefall auftritt, leistet die 24-Stunden-Hotline der CG Car-Garantie Versicherungs-AG erste Hilfe und nennt die nächste Toyota Vertragswerkstatt – in Deutschland genau so wie im europäischen Ausland.

Egal ob der Motor streikt, die Antriebswelle stockt, der Bordcomputer komische Signale sendet oder der Fensterheber klemmt: Die Reparatur des Gebrauchtwagens wird reibungslos abgewickelt.

Alle Vorteile sowie die genauen Konditionen von Safetyfinance und der Toyota CarGarantie finden Sie hier.

Experten beim Verkehrsgerichtstag

Experten beim Verkehrsgerichtstag
für mehr Sicherheit

Beim 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben rund 1.850 Verkehrsexperten aus Ministerien, Gerichtsexperten, Unternehmen, Hochschulen und Verbänden über aktuelle Fragen und Probleme rund um den Straßenverkehr diskutiert. Am Ende des dreitägigen Treffens sprechen die Experten Empfehlungen für Neuregelungen aus. Schon oft ist der Gesetzgeber diesen Vorschlägen gefolgt. Gebrauchtwagen-hannover.de gibt einen Einblick in die wichtigsten Themen.

Höheres Bußgeld

Bußgelder für Verkehrsdelikte wie Überhol-, Tempo- und Abstandsverstöße sind in Deutschland derzeit deutlich niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern. Gefährliche Delikte wie Rasen, Drängeln und Überholverstöße sollen nun auch bei uns härter geahndet werden. Eine pauschale Erhöhung der Bußgeldsätze lehnt der Verkehrsgerichtstag allerdings ab. Dafür wurde eine dichtere Verkehrsüberwachung gefordert.

Cannabis am Steuer

Wer erstmalig mit Cannabis am Steuer auffällig wird, soll nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Stattdessen müssen sich Ersttäter einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) unterziehen. Anders sehe die Lage aus, wenn Cannabis als Medikament verschrieben wurde: Hier bestünden allgemeine Zweifel an der Fahreignung des Konsumenten. Deshalb sollen qualifizierte Ärzte diese Patienten umfassend über mögliche Beeinträchtigungen ihrer Fahreignung informieren. Dies sei in einem amtlichen Dokument nachzuweisen.

Automatisches Fahren

Das Handyverbot am Steuer solle beim automatischen Fahren nicht gelten, fordern die Experten. Der Gesetzgeber solle festlegen, dass der Fahrer elektronische Geräte nutzen darf, wenn ein automatisches System die Kontrolle über das Fahrzeug hat.

Unfallflucht

Neue Regeln soll es auch beim Thema Unfallflucht geben. Auch bei Blechschäden soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar sein. Ein Fahrverbot sollte aber nur noch verhängt werden, wenn Personen- oder Sachschäden ab 10.000 Euro entstanden sind. Die Vorschriften zur „tätigen Reue“ sollen ebenfalls reformiert werden. Wie lange man am Unfallort warten muss, wenn der Schaden bereits telefonisch gemeldet wurde, solle der Gesetzgeber nun festlegen.

Bußgelder aus dem Ausland

Allein 2017 gab es 450.000 Fälle, bei denen deutsche Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsdelikten im Ausland abkassiert wurden. Nach Angaben des ADAC verlangen Inkassobüros oft das 20-Fache des eigentliches Bußgeldes als zusätzliche Gebühr. Das solle nun verboten werden. Zudem werden die Verstöße erst Jahre später geltend gemacht, was eine Überprüfung deutlich erschwere. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Knöllchen aus dem Ausland“.

Ansprüche Schwerverletzter

Wer bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wird, wird aufgrund der Folgen nicht selten komplett aus der Bahn gerissen. Menschen, die bei Verkehrsunfällen Verletzungen mit Spätfolgen erlitten haben, sollen in Zukunft besser versorgt werden. Der Verkehrsgerichtstag verlangte, dass die Haftpflichtversicherungen LINK alle Maßnahmen und Bedürfnisse nach dem Unfall sicherstellen sollen.

Foto: © chombosan / shutterstock.com

Null Promille, null Probleme

Auch im Karneval gilt null Promille

„Wer fährt, trinkt nicht. Wer trinkt, fährt nicht!“: In der Karnevalszeit ist nahezu alles erlaubt, bei Alkohol am Steuer hört der Spaß allerdings auf. Bereits ab 0,3 Promille kann der Führerschein weg sein.

Nur ein Sekt zum Anstoßen – das bisschen Alkohol baut sich schnell wieder ab. Ein Bier ist kein Bier – das wird schon gehen. Nein! Auch an Karneval wird keine Ausnahme gemacht: Wer Alkohol trinkt, sollte sein Auto unbedingt stehen lassen.

Trotzdem gibt es zur fünften Jahreszeit immer wieder Narren, die sich trotz Alkoholkonsums hinters Steuer setzen. Wer erstmals die 0,5 Promille-Grenze überschreitet, muss mit mindestens einem Monat Fahrverbot, 500 Euro Bußgeld sowie mit zwei Punkten in Flensburg rechnen. Bei Wiederholungstätern sieht das anders aus: Diese müssen mit einem Strafverfahren sowie erhöhten Bußgeldern und Fahrverboten rechnen. Weist der Alkoholtest mehr als 1,1 Promille nach, ist von einer absoluten Fahruntüchtigkeit zu sprechen, was in jedem Fall ein Strafverfahren mit sich zieht. Ab 1,6 Promille wird allgemein die medizinisch-psychologische Untersuchung, als Idiotentest bekannt, angeordnet.

Nicht nur am Abend der Feier sollten Sie das Auto stehen lassen. Beachten Sie, dass der Alkoholgehalt im Blut pro Stunde um nur 0,1 Promille sinkt. Das bedeutet, wenn Sie bis um drei Uhr nachts gefeiert haben und mit 1,5 Promille ins Bett gehen, haben Sie beim Aufstehen um zehn Uhr immer noch 0,8 Promille.

Soll das jetzt bedeuten, Sie steigen besser aufs Fahrrad? Nein, auch das sollten Sie zuhause lassen. Schon ab 0,3 Promille müssen Sie mit Strafen rechnen, ab 1,6 Promille kann man auch kein Fahrrad mehr fahren und es droht die MPU und der Führerscheinentzug. Ausführliche Informationen zum Bußgeldkatalog finden Sie hier.

Generell gilt: Schon ein Glas Bier, Wein oder Sekt beeinflusst das Verhalten im Straßenverkehr. Deshalb weichen Sie unbedingt auf die öffentlichen Verkehrsmittel oder ein Taxi aus – so kommen alle Narren, Clowns und Hexen sicher nach hause.

Foto: © Kzenon / shutterstock.com

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