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Unwetterschäden

Wer zahlt bei Unwetterschäden?

Mit dem Orkan Friederike begann das Jahr 2018 überaus stürmisch. Dabei gehen Experten davon aus, dass sich solche Wetterextreme in Deutschland häufen werden. Allein im Januar 2018 wurden durch den Orkan Friederike Unwetterschäden in Milliardenhöhe verursacht. Die Versicherer kamen dabei mit über 100 Millionen Euro für Fahrzeugschäden auf. Auf Gebrauchtwagen-hannover.de erfahren Sie, wer für Schäden durch Hagel, herabstürzende Bäume und offen gelassene Autofenster im Starkregen zahlen muss.

Unwetterschäden durch umherfliegende Gegenstände

Umherfliegende Gegenstände wie z. B. Äste, Bäume und Dachziegel können am Auto so einige Unwetterschäden wie Dellen, gesprungene Scheiben und Kratzer hinterlassen. Hier greift die Teilkasko, allerdings nur dann, wenn im Sturm eine Windstärke von mindesten 8 (mind. 61 km/h) gemessen wurde. Die Windstärke wird durch Wetterstationen registriert und kann verschiedenen Orts unterschiedlich ausfallen.
Bei herunterfallenden Dachziegeln haftet der Eigentümer übrigens dann, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Ansonsten werden auch solche Schäden von der Teilkasko gedeckt.

Umgekippte Verkehrsschilder und Bäume

Bei Unwetterschäden, die durch umgestürzte Verkehrsschilder verursacht wurden, können Sie als Geschädigter wieder auf die Teilkasko vertrauen. Es sei denn, Sie sind selbst der Verantwortliche für den Aufbau des Schildes, dann würde die Teilkasko durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht einspringen.
Anders sieht es aus, wenn der Fahrer gegen einen auf der Straße liegenden Baum fährt. In dem Fall zahlt die Versicherung nur beim Vorliegen eines Vollkaskovertrages.

Hagel, Blitz und Regen

Hagel und Blitzschäden sind klassische Unwetterschäden, die durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt werden. Bei Unwetterschäden durch Regen kommt es auf den Sachverhalt an. Sollten Sie vergessen haben, Ihre Fenster oder das Cabriodach zu schließen und Ihr Auto steht nun “unter Wasser”, können Sie höchstenfalls auf eine Vollkaskoversicherung bauen. Derartige Unwetterschäden können in die Rubrik von Fahrlässigkeit fallen, sodass der Versicherung das Recht auf eine komplette oder teilweise Leistungskürzung zusteht.
Ähnlich sieht es für Überschwemmungsschäden aus. Konnten Sie Ihr Auto nicht mehr rechtzeitig “in Sicherheit” bringen, greift die Teilkaskoversicherung. Anders sieht es aus, wenn Sie bewusst durch eine überflutete Straße fahren und der Motor einen Wasserschlag erleidet. Dann greift höchstenfalls eine Vollkaskoversicherung, die im Falle von grober Fahrlässigkeit aber wieder die Leistungen einbehalten dürfte.

Gebrauchtwagen-hannover.de wünscht Ihnen auch in der stürmischen Jahreszeit eine gute Fahrt und dass Sie von Unwetterschäden verschont bleiben.

Foto: Jim Gade @jimgade/unsplash

Gepäcksicherung im Auto

Wie sichere ich
mein Urlaubsgepäck richtig?

Die richtige Gepäcksicherung ist bei einer Urlaubsreise mit dem Auto ein lebenswichtiges Thema. Im Falle einer Kollision oder einer Vollbremsung können herumfliegende Gepäckstücke schwere Verletzungen verursachen, die im schlimmsten Fall zum Tod führen.

Gebrauchtwagen-hannover.de hat für Sie wichtige Tipps und Kniffe rund um die Ladungssicherung zusammengestellt, damit Sie und Ihr Gepäck heil und sicher am Urlaubsort ankommen.

1. Gesamtgewicht
Bevor Sie das Auto für die Urlaubsreise beladen, informieren Sie sich über das zulässige Gesamtgewicht Ihres Pkw. Diesen Wert finden Sie in den Fahrzeugpapieren.

2. Schweres Gepäck nach unten
Die größten und schwersten Gepäckstücke kommen immer nach unten in den Kofferraum mit Kontakt zur Rückbank. Damit liegen sie dem Schwerpunkt des Autos am nächsten und sorgen für Stabilität. Dann legen Sie kleinere Gepäckstücke so in den Kofferraum, dass sie Lücken optimal füllen und am besten eine Verkeilung von Taschen und Koffern erreichen (wie beim Spiel „Tetris“).

3. Warndreieck griffbereit verstauen
Bauen Sie nicht den Zugang zu Warndreieck, Sicherheitswesten und Erste-Hilfe-Kasten zu. Im Falle einer Panne müssten Sie sonst erst Ihr Gepäck ausladen, bevor Sie die Gefahrenstelle sichern können.

4. Gepäck im Kofferraum sichern
Achten Sie bei der Beladung des Kofferraums darauf, dass sich die Kofferraumabdeckung noch schließen lässt, oder sichern Sie das Gepäck alternativ mit einer Decke, einem Netz sowie zusätzlichen Spanngurten. Das garantiert, dass oben aufliegende Gepäckstücke bei einer Bremsung nicht in den Innenraum fliegen.
Wichtig: Die Sicht nach hinten mithilfe des Rückspiegels sollte immer möglich sein.

5. Dachbox für mehr Stauraum
Zusätzlichen Stauraum bietet eine praktische Dachbox. Bevor Sie diese anbringen, prüfen Sie das Gesamtgewicht (siehe 1.) und die zulässige Dachlast Ihres Autos. Bitte achten Sie darauf, das Gepäck in der Dachbox mit Spanngurten vor dem Verrutschen zu sichern.
Wichtig ist auch zu bedenken, dass eine Dachbox die Fahrzeughöhe beeinflusst, den Schwerpunkt des Autos nach oben verlagert und somit die Fahreigenschaften negativ beeinflusst.
Gebrauchtwagen-hannover.de rät außerdem: Bei jedem Halt prüfen, ob die Dachkonstruktion noch sicher befestigt ist. Durch die Vibrationen bei der Fahrt können sich Verbindungen lösen.

6. Haustiere gehören nicht auf den Schoß
Auf dem Schoß mitreisende Haustiere können ebenfalls zu einem gefährlichen Geschoss werden, Sie gehören in eine sichere Transportbox in den Kofferraum.

7. Auch im Innenraum gut verstauen
Handys, Trinkflaschen und Bücher liegen oft während der Fahrt im Innenraum herum. Auch für sie gilt: Was nicht gebraucht wird, sollte im Innenraum in den Fächer gut verstaut werden.

Bevor Sie Ihre Urlaubsreise antreten, sollten Sie Ihr Auto auf Herz und Nieren prüfen, damit es auch lange Strecken sicher und pannenfrei bewältigt. Wie Sie Ihr Auto fit für den Urlaub machen, lesen Sie hier. (LINK)

Foto: Erich Keppler / pixelio.de

Mietwagen im Urlaub

Beim Mietwagen im Urlaub Kosten vermeiden

Wer im Urlaub mobil sein und das Land erkunden möchte, unabhängig von Bustransfers und geführten Touren, der sollte sich rechtzeitig um einen Mietwagen kümmern. Dabei gibt es einige Regeln, die man beachten sollte, damit der Mietwagen nicht zur Kostenfalle wird. Gebrauchtwagen-hannover.de gibt dazu folgende Tipps:

  • Buchen Sie Ihren Mietwagen vorab bei einem deutschen Anbieter. Das erspart Ihnen, sich vor Ort mit undurchsichtigen Verträgen zu beschäftigen. Wenn dann trotzdem etwas schiefgeht, haben Sie mit einem deutschen Vermittler eine rechtssichere Verhandlungsbasis.
  • Bedenken Sie, dass ein Miettag volle 24 Stunden beträgt. So ergeben vielleicht An- und Abreisetag zusammen einen Miettag und Sie sparen Kosten.
  • Die optimale Tankregelung ist es, den Mietwagen mit vollem Tank entgegen zu nehmen und mit vollem Tank wieder abzugeben. Dann sind Sie unabhängig von teuren Tankpauschalen. Am besten tanken Sie direkt vor der Rückgabe und legen die Quittung vor.
  • Vor Unfällen oder Beschädigungen ist keiner gefeit. Deshalb empfiehlt gebrauchtwagen-hannover.de den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung. Außerdem sollte die Versicherungssumme der Haftpflicht eine Million Euro nicht unterschreiten. Glas, Felgen und Reifen sollten unbedingt mit versichert sein, denn hier treten die meisten Schäden auf.
  • Schätzen Sie vor der Buchung eines Mietwagens großzügig ein, wie viele Kilometer Sie ungefähr fahren werden. Dann können Sie bei der Anmietung entscheiden, ob eine unbegrenzte Kilometerzahl oder eine bestimmte Anzahl Inklusive-Kilometer für Sie die bessere Variante sind. Denn, wenn Sie die Inklusive-Kilometerzahl überschreiten, schlägt jeder Extra-Kilometer mit hohen Kosten zu Buche.
  • Denken Sie auch an die kleinen Fahrgäste und buchen Sie Kindersitze vor. Auch hier lohnt sich ein Kostenvergleich. Bei manchen scheinbar günstigen Anbietern erhöhen sich durch derartige Extras die Gesamtkosten für den Mietwagen deutlich.
  • Ein Navi ist bei Fahrten durch die Urlaubsregion für viele unerlässlich. Doch die Kosten für einen Mietwagen mit Navigationsgerät sind oft nicht gerade günstig. Innerhalb der EU ist seit Wegfall der Roaming-Gebühren das eigene Smartphone mit Navigations-App eine gute Alternative.
  • Bereits bei der Mietwagen-Buchung sollten Sie sicherstellen, dass der Gesamtpreis mit allen Versicherungen und Gebühren aufgeführt ist. So vermeiden Sie hohe Zusatzkosten vor Ort.
  • Immer wieder kommt es vor, dass vor Ort kein Mietwagen der Wunschkategorie zur Verfügung steht. In der Regel bietet der Vermieter Ihnen dann ein kostenloses Upgrade an. So ein Angebot nimmt man gerne an. Doch stellen sie sicher, dass dadurch keine versteckten Kosten lauern.
  • Bei der Übernahme Ihres Mietwagens nehmen Sie sich ausreichend Zeit, das Fahrzeug auf Vorschäden zu untersuchen und bestehen Sie darauf, diese im Übergabeprotokoll vermerken zu lassen. Genauso verhält es sich bei der Rückgabe: Lassen Sie sich bestätigen, dass keine oder ggf. welche Schäden in dem Mietzeitraum dazugekommen sind.

Wenn Sie diese Tipps beachten, steht Ihrem erholsamen mobilen Urlaub mit tollen neuen Eindrücken von Land und Leuten nichts mehr im Wege!

Foto: © ADAC Autovermietung

Bus überholen

Was gilt beim Überholen von Bussen?

Wann darf ich einen Bus überholen und wann nicht? Was gilt es dabei zu beachten und wo gibt es Ausnahmen?
Obwohl jeder Autofahrer es irgendwann einmal in der Fahrschule gelernt hat, herrscht bei vielen eine große Unsicherheit und es kursieren die unterschiedlichsten Meinungen zum Überholen von Bussen.

Tatsächlich gibt es einige Unterschiede dabei, wann und wie Busse überholt werden dürfen.
Bei Haltestellen mit Haltebucht dürfen Autofahrer den Bus mit viel Vorsicht und ausreichend Abstand überholen. Wichtig zu beachten ist allerdings, dass Fahrgäste, die in den Bus einsteigen oder ihn verlassen möchten, nicht durch vorbeifahrende Autos behindert werden.
Befindet sich die Haltestelle dagegen mitten auf der Straße, so dürfen andere Fahrzeuge den Bus nur mit Schrittgeschwindigkeit überholen.

Absolutes Überholverbot gilt dann, wenn der Busfahrer während der Fahrt das Warnblinklicht einschaltet. Dies ist z. B. der Fall, wenn der Bus sich gefährlichen Haltestellen nähert oder diese wieder verlässt. Solche Haltestellen sind mit einem entsprechenden Schild gekennzeichnet. Das absolute Überholverbot gilt allerdings nur, wenn der Bus das Warnblinklicht einschaltet, während er noch fährt. Sobald er steht, auch wenn es sich dabei um eine sogenannte gefährliche Haltestelle handelt, dürfen Autofahrer den stehenden Bus mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichend Abstand überholen. Dies gilt sowohl für Autofahrer mit der gleichen Fahrtrichtung, als auch für Autofahrer aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung.

Allgemein gilt es, den Bussen immer eine zügige Weiterfahrt zu ermöglichen und dementsprechend im Straßenverkehr Rücksicht zu nehmen. Die Regeln dafür gelten sowohl für Autofahrer der gleichen Fahrtrichtung, als auch für Autofahrer aus der entgegengesetzten Fahrtrichtung. Sie beziehen sich allerdings ausschließlich auf Schulbusse und Linienbusse – nicht jedoch auf Fernbusse.

Unabhängig von allen Regeln sollte jeder Verkehrsteilnehmer immer nur mit äußerster Vorsicht Busse überholen. Zu häufig springen unerwartet Fußgänger auf die Fahrbahn, um ihren Bus noch zu erwischen oder weil sie hinter dem Bus entlang die Straße überqueren wollen und nicht sehen können, wenn Autofahrer zum Überholvorgang ansetzen. Besondere Vorsicht ist außerdem beim Überholen von Schulbussen geboten. Gerade die jüngeren Fahrgäste können Gefahren noch nicht so gut einschätzen und widmen ihre Aufmerksamkeit eher den anderen Kindern oder dem Smartphone in der Hand.

© Foto: ADAC/Martin Hangen

Experten beim Verkehrsgerichtstag

Experten beim Verkehrsgerichtstag
für mehr Sicherheit

Beim 56. Verkehrsgerichtstag in Goslar haben rund 1.850 Verkehrsexperten aus Ministerien, Gerichtsexperten, Unternehmen, Hochschulen und Verbänden über aktuelle Fragen und Probleme rund um den Straßenverkehr diskutiert. Am Ende des dreitägigen Treffens sprechen die Experten Empfehlungen für Neuregelungen aus. Schon oft ist der Gesetzgeber diesen Vorschlägen gefolgt. Gebrauchtwagen-hannover.de gibt einen Einblick in die wichtigsten Themen.

Höheres Bußgeld

Bußgelder für Verkehrsdelikte wie Überhol-, Tempo- und Abstandsverstöße sind in Deutschland derzeit deutlich niedriger als in vielen anderen europäischen Ländern. Gefährliche Delikte wie Rasen, Drängeln und Überholverstöße sollen nun auch bei uns härter geahndet werden. Eine pauschale Erhöhung der Bußgeldsätze lehnt der Verkehrsgerichtstag allerdings ab. Dafür wurde eine dichtere Verkehrsüberwachung gefordert.

Cannabis am Steuer

Wer erstmalig mit Cannabis am Steuer auffällig wird, soll nicht mehr automatisch den Führerschein verlieren. Stattdessen müssen sich Ersttäter einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (kurz: MPU) unterziehen. Anders sehe die Lage aus, wenn Cannabis als Medikament verschrieben wurde: Hier bestünden allgemeine Zweifel an der Fahreignung des Konsumenten. Deshalb sollen qualifizierte Ärzte diese Patienten umfassend über mögliche Beeinträchtigungen ihrer Fahreignung informieren. Dies sei in einem amtlichen Dokument nachzuweisen.

Automatisches Fahren

Das Handyverbot am Steuer solle beim automatischen Fahren nicht gelten, fordern die Experten. Der Gesetzgeber solle festlegen, dass der Fahrer elektronische Geräte nutzen darf, wenn ein automatisches System die Kontrolle über das Fahrzeug hat.

Unfallflucht

Neue Regeln soll es auch beim Thema Unfallflucht geben. Auch bei Blechschäden soll das unerlaubte Entfernen vom Unfallort strafbar sein. Ein Fahrverbot sollte aber nur noch verhängt werden, wenn Personen- oder Sachschäden ab 10.000 Euro entstanden sind. Die Vorschriften zur „tätigen Reue“ sollen ebenfalls reformiert werden. Wie lange man am Unfallort warten muss, wenn der Schaden bereits telefonisch gemeldet wurde, solle der Gesetzgeber nun festlegen.

Bußgelder aus dem Ausland

Allein 2017 gab es 450.000 Fälle, bei denen deutsche Autofahrer durch private Inkassobüros nach kleineren Verkehrsdelikten im Ausland abkassiert wurden. Nach Angaben des ADAC verlangen Inkassobüros oft das 20-Fache des eigentliches Bußgeldes als zusätzliche Gebühr. Das solle nun verboten werden. Zudem werden die Verstöße erst Jahre später geltend gemacht, was eine Überprüfung deutlich erschwere. Lesen Sie dazu auch unseren Beitrag „Knöllchen aus dem Ausland“.

Ansprüche Schwerverletzter

Wer bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt wird, wird aufgrund der Folgen nicht selten komplett aus der Bahn gerissen. Menschen, die bei Verkehrsunfällen Verletzungen mit Spätfolgen erlitten haben, sollen in Zukunft besser versorgt werden. Der Verkehrsgerichtstag verlangte, dass die Haftpflichtversicherungen LINK alle Maßnahmen und Bedürfnisse nach dem Unfall sicherstellen sollen.

Foto: © chombosan / shutterstock.com

Ladungssicherung

Damit Ihr Skigepäck nicht zum gefährlichen Geschoss wird

Die richtige Ladungssicherung im Auto kann Leben retten. Das gilt besonders bei Urlaubsreisen. Ungesicherte Ladung entwickelt bei einem Unfall ungeahnte Kräfte. Bei einer Vollbremsung werden herumliegende Gegenstände zu schweren Geschossen und somit zu einer großen Gefahr für die Insassen. Wussten Sie, dass bei einem Frontalzusammenstoß Ihr nur 300 g leichtes Handy mit einem Aufprallgewicht von bis zu 16,5 kg wirken kann, Ihr Laptop sogar mit bis zu 82,5 kg. Tests zeigen: Ein 20 Kilogramm schwerer Koffer schießt bei einem Aufprall mit Tempo 50 km/h mit der Kraft von nahezu einer Tonne nach vorne.

Auf der Fahrt in den Skiurlaub muss erfahrungsgemäß besonders viel Gepäck verstaut werden. Damit Sie Skier, Helme und Co. richtig sichern, hat gebrauchtwagen-hannover.de die wichtigsten Tipps dafür zusammengefasst:

  • Ladung niemals auf der Rückbank deponieren, sondern immer im Kofferraum bzw. auf der Ladefläche
  • Schwere Gegenstände gehören nach unten
  • Ladung am besten direkt hinter der Rückenlehne abstellen
  • Wenn das Gepäck über die Oberkante der Rückenlehne hinaus geht, sollten Sie das Gepäcknetz oder Laderaumgitter hochziehen
  • Skier und Snowboard am besten in einer Dachbox transportieren, dabei die Sportgeräte in der Box gut festzurren und abpolstern
  • generell die gesamte Ladung im Kofferraum mit einer Decke abdecken und diagonal mit Zurrgurten sichern
  • Antirutschmatten hemmen das Verrutschen der Ladung

Ist die Ladung nicht richtig gesichert, kann auch ohne Gefährdung ein Bußgeld von bis zu 60 Euro, mit Gefährdung sogar in Höhe von bis zu 75 Euro fällig werden. Auch mit einem Punkt in Flensburg müssen Sie rechnen.

Auf alle Fälle gilt: Sichern Sie alle Gegenstände ausreichend vor Fahrtantritt und fahren Sie vorausschauend und mit genügend Sicherheitsabstand.

Foto: © Sergey Novikov / shutterstock.com

Welche Regelungen ändern sich?

Welche Regelungen ändern sich?

Mit dem neuen Jahr gehen einige neue gesetzliche Regelungen rund ums Autofahren an den Start. Gebrauchtwagen-hannover.de informiert Sie hier über die wichtigsten Neuerungen 2018:

Auch Pkw-Halter haften bei Verstoß gegen die Winterreifenpflicht

Bisher hat ein Autofahrer ein Bußgeld von 60 Euro und einen Punkt in Flensburg erhalten, wenn er bei Eis und Schnee ohne geeignete Reifen unterwegs war. Doch seit dem 01.01.2018 wird nicht mehr nur der Fahrer, sondern auch der Pkw-Halter bestraft. Beide müssen mit einer auf 75 Euro erhöhten Geldbuße und einem Punkt in Flensburg rechnen. Sollte durch die ungeeignete Bereifung eine Gefährdung entstehen, kann das Bußgeld weiter steigen.

Alpine-Symbol wird Pflicht auf Winterreifen

Ab 2018 hergestellte Reifen müssen das Alpine-Symbol in Form einer Schneeflocke vor einer Berg-Silhouette tragen, um als Winterreifen verwendet werden zu dürfen. M+S-Reifen, die bis zum 31. Dezember 2017 noch ohne Symbol hergestellt wurden, dürfen noch bis zum 30. September 2024 verwendet werden.

Verpflichtende Endrohrmessung bei Abgasuntersuchung

Der VW-Abgasskandal hat weitreichende Folgen. Ab sofort will der Bund die Autohersteller genauer kontrollieren. Bisher waren die Fahrzeuge ab dem Baujahr 01.01.2006 von der Abgasmessung befreit, mit dem Beginn des neuen Jahres wird die Messung bei der Abgasuntersuchung allerdings für alle verpflichtend. Außerdem wird ab sofort wieder am Auspuff gemessen. Deshalb müssen Sie bei der nächsten Hauptuntersuchung mit einer Kostenerhöhung rechnen.

eCall: Automatischer Notruf bei allen neuen Modellen

Jedes Jahr könnten tausende Menschen in Europa bei Unfällen gerettet werden, wenn rechtzeitig Hilfe am Unfallort eintreffen würde. Deshalb wird der Einbau des sogenannten eCall-Systems ab 31.03.2018 in allen neuen Pkw Vorschrift. Das Notfallsystem löst bei einem heftigen Unfall automatisch einen eCall an die europaweite Notrufnummer 112 aus. Zusätzlich kann der Notruf auch manuell durch einen Knopf alarmiert werden. Sofort werden Ort und Zeit des Unfalls, die Anzahl der Insassen und die Fahrtrichtung des Fahrzeuges übermittelt. Außerdem wird eine automatische Sprachverbindung zur Notrufzentrale hergestellt, um weitere Informationen auszutauschen. Das eCall-System ist für die Käufer der Neuwagen kostenfrei.

Foto: © Kotkoa / shutterstock.com

Räum- und Streupflicht

Wer sorgt für sichere Straßen?

Wenn es draußen schneit und die Straßen und Wege rutschig werden, steht alle Jahre wieder die Räum- und Streupflicht zur Diskussion. Wer muss für sichere Straßen und Gehwege sorgen und wer haftet, wenn doch etwas passiert? Informationen und Antworten zum Thema „Räum- und Streupflicht“, gibt Ihnen Ihr Team von gebrauchtwagen-hannover.de:

Ursprünglich ist es Sache der Gemeinde, die Straßen und Wege von Schnee und Eis zu befreien, sie zu streuen und so für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu sorgen. Über die Gemeindesatzungen wird diese Pflicht an ansässige Betriebe und Anwohner abgegeben.

Verkehrssicherungspflicht für freie Fuß- und Radwege

Die jeweiligen Grundstückbesitzer müssen dadurch ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgehen und Gehwege, die an ihrem Grundstück liegen, für Fußgänger und Radfahrer gefahrenlos passierbar machen. Diese Räum- und Streupflicht ist regional unterschiedlich und gilt meist von 7 bis 21 Uhr. Der Gehweg muss allerdings nicht komplett geräumt werden, eine Breite von 1,20 Meter reicht aus, damit zwei Menschen problemfrei den Weg passieren können. Anschließend sollte noch mit Salz, Rollsplit oder Granulat gestreut werden.

Straßen müssen nicht vollständig überall geräumt werden

Beachten Sie, die Räum- und Streupflicht von Gemeinden und Städten gilt nicht immer und überall. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Straßen an gefährlichen Stellen, Fußgängerwege sowie Übergänge an Kreuzungen bei Eis und Schnee geräumt und gestreut werden. Für Radwege gilt das allerdings nicht. Radfahrer dürfen in diesem Fall auf der Straße fahren.
Außerorts besteht diese Räum- und Streupflicht weder für Straßen noch für Fuß- und Radwege. Die Straßen müssen hier nur bei besonders gefährdeten Fahrbahnstellen geräumt werden.
Auch bei privaten Kundenparkplätzen gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen vollständig geräumten Parkplatz. Rechtlich genügt es, wenn einzelne Wege zu Gebäuden freigeräumt und der Kunde sein Auto vernünftig parken kann.

Wer bei einem Sturz oder Unfall bei Eis und Schnee haftet, entscheidet letztendlich das Gericht. Die Eigentümer haben zwar die Pflicht, die Wege zu räumen, Passanten allerdings müssen sich den Gegebenheiten anpassen, sich vorsichtig bewegen und möglicherweise einen anderen Weg gehen.

Und für alle Autofahrer gilt: Passen Sie Ihre Geschwindigkeit, Fahrweise und Ausrüstung unbedingt an die Wetterbedingungen und Straßenverhältnisse an.

Foto: Astrid Götze-Happe/pixelio.de

Reifen richtig lagern

Richtig lagern:
So bleiben Ihre Reifen fit

„Von O (wie Oktober) bis O (wie Ostern)“, sagt der Experte, sollen Kraftfahrzeuge mit Winterreifen fahren. Somit steht die Zeit des Reifenwechsels unmittelbar vor der Tür und damit die alle Jahre wiederkehrende Überlegung: Wechsel ich die Reifen selbst und lasse ich das in der Werkstatt erledigen? Brauche ich womöglich einen neuen Satz Winterreifen? Und wohin mit den Sommerreifen? gebrauchtwagen-hannover.de gibt Ihnen wichtige Tipps für das richtige Wechseln und Einlagern von Reifen:

Vor der Montage sollten die Winterreifen der Vorsaison auf Profiltiefe und Schäden überprüft werden. Dabei sind 1,6 mm Restprofiltiefe vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Allerdings empfehlen Experten mindestens 4 mm. Wer sich nicht sicher ist, sollte einen Fachmann befragen.

Untersuchen Sie genau, ob Fremdkörper im Profil festsitzen und entfernen Sie diese bitte vor der Montage! Wenn in der Reifenflanke oder auf der Lauffläche Beulen oder Risse zu erkennen sind, müssen die Reifen sofort ersetzt werden!

Damit die Winterreifen gleichmäßiger abnutzen, sollte man bei der Montage von Jahr zu Jahr variieren: Die Vorderräder kommen im Folgejahr auf die Hinterachse, die Hinterräder auf die Vorderachse. Nicht vergessen: Notieren Sie bei der Einlagerung mit Kreide auf jedem Reifen, an welcher Position er montiert war.

Wer seine Kompletträder zuhause lagern möchte, sollte folgendes beachten: Am schonendsten lagern die Räder übereinander, auf Felgenbäumen oder an Wandhalterungen in einem trockenen, kühlen und dunklen Raum. Wichtig: Erhöhen Sie den Luftdruck vor der Einlagerung um ca. 0,5 bar.
Wenn die Reifen ohne Felgen eingelagert werden, stellen Sie diese senkrecht auf den trockenen und sauberen Boden und drehen Sie jeden Reifen alle paar Monate um 90 Grad. Auch hier bitte nicht vergessen, die Position der Reifen am Auto zu markieren (z. B. HR für hinten rechts).
Sie können den Wechsel und die Einlagerung der Winterreifen auch jederzeit einem Autohaus, einer Werkstatt oder einem Reifendienst überlassen. Bevor Sie hier die richtige Wahl treffen, vergleichen Sie Preise und Service. Eine sorgfältige Protokollierung von Zustand, Hersteller , Größe und Modellbezeichnung sollte Pflicht sein.

Die besten Winterreifen

Wie finde ich die besten Winterreifen?

Die richtigen Winterreifen können Leben retten. Denn durch ihre besondere Gummimischung und ihr Profil sorgen sie für den richtigen Grip auf der Straße auch bei kalter und nasser Witterung. Bei Temperaturen ab 7 Grad Celsius und weniger leisten diese speziellen Pneus durch ihr Negativprofil mit den gezackten Querrillen einen wichtigen Beitrag für die Verkehrssicherheit.
Doch nicht jeder Winterreifen ist für jedes Fahrzeug, jede Belastung und jedes Fahrverhalten geeignet. Um bei der Wahl der Winterreifen die richtige Entscheidung zu treffen, haben wir hier ein paar wichtige Hinweise für Sie zusammengestellt:

Winterreifen nutzen schneller ab als Sommerreifen, da sie aus einer weicheren Gummimischung hergestellt werden. Das bedeutet, dass Reifen, die mit der zulässigen Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern aufgezogen werden, schnell die Grenze des Zulässigen erreichen. Die Haftung auf der Straße nimmt ab und Ihre Sicherheit ist zunehmend gefährdet. Deshalb kümmern Sie sich bereits bei einer Profiltiefe von 4 Millimetern um einen neuen Reifensatz.

Bei manchen Fahrzeugmodellen weicht die Größe der Winterreifen von der der Sommermodelle ab. Die genauen Maße entnehmen Sie bitte dem Fahrzeugschein oder den alten Reifen. Hier finden Sie Angaben zu Reifenbreite, Querschnitt bzw. Reifenhöhe, Felgengröße, Tragfähigkeitsindex sowie Geschwindigkeitsindex.

Ein wichtiger Maßstab bei der Auswahl neuer Winterreifen ist das EU-Reifenlabel. Damit werden die Angaben der Hersteller zu einigen entscheidenden Eigenschaften mit einer Gesamtnote „A“ (Bestnote) bis “G“ bewertet. Eine Rolle dabei spielen die Effizienz, das Vorbeirollgeräusch sowie die Nasshaftung. Wenn Sie auf das EU-Label achten, können Sie schnell wirklich gute Angebote von schlechter Qualität zu Discountpreisen unterscheiden.

Oft lohnt es sich auch die preisgünstigen Zweitmarken renommierter Hersteller in seine Überlegungen mit einzubeziehen. Winterreifentests zeigen, dass diese zum Teil die teureren Marken der Hersteller im Preis-Leistungs-Verhältnis überholen. Aktuelle Testergebnisse finden Sie zum Beispiel auf den Webseiten von ADAC oder Autobild. Natürlich stehen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Autohäusern fachkundig zur Seite und beraten Sie gerne bei der Wahl des richtigen Winterreifens für Ihr Fahrzeug.

 

Foto: © candy1812 / fotolia

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