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Unwetterschäden

Wer zahlt bei Unwetterschäden?

Mit dem Orkan Friederike begann das Jahr 2018 überaus stürmisch. Dabei gehen Experten davon aus, dass sich solche Wetterextreme in Deutschland häufen werden. Allein im Januar 2018 wurden durch den Orkan Friederike Unwetterschäden in Milliardenhöhe verursacht. Die Versicherer kamen dabei mit über 100 Millionen Euro für Fahrzeugschäden auf. Auf Gebrauchtwagen-hannover.de erfahren Sie, wer für Schäden durch Hagel, herabstürzende Bäume und offen gelassene Autofenster im Starkregen zahlen muss.

Unwetterschäden durch umherfliegende Gegenstände

Umherfliegende Gegenstände wie z. B. Äste, Bäume und Dachziegel können am Auto so einige Unwetterschäden wie Dellen, gesprungene Scheiben und Kratzer hinterlassen. Hier greift die Teilkasko, allerdings nur dann, wenn im Sturm eine Windstärke von mindesten 8 (mind. 61 km/h) gemessen wurde. Die Windstärke wird durch Wetterstationen registriert und kann verschiedenen Orts unterschiedlich ausfallen.
Bei herunterfallenden Dachziegeln haftet der Eigentümer übrigens dann, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Ansonsten werden auch solche Schäden von der Teilkasko gedeckt.

Umgekippte Verkehrsschilder und Bäume

Bei Unwetterschäden, die durch umgestürzte Verkehrsschilder verursacht wurden, können Sie als Geschädigter wieder auf die Teilkasko vertrauen. Es sei denn, Sie sind selbst der Verantwortliche für den Aufbau des Schildes, dann würde die Teilkasko durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht einspringen.
Anders sieht es aus, wenn der Fahrer gegen einen auf der Straße liegenden Baum fährt. In dem Fall zahlt die Versicherung nur beim Vorliegen eines Vollkaskovertrages.

Hagel, Blitz und Regen

Hagel und Blitzschäden sind klassische Unwetterschäden, die durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt werden. Bei Unwetterschäden durch Regen kommt es auf den Sachverhalt an. Sollten Sie vergessen haben, Ihre Fenster oder das Cabriodach zu schließen und Ihr Auto steht nun “unter Wasser”, können Sie höchstenfalls auf eine Vollkaskoversicherung bauen. Derartige Unwetterschäden können in die Rubrik von Fahrlässigkeit fallen, sodass der Versicherung das Recht auf eine komplette oder teilweise Leistungskürzung zusteht.
Ähnlich sieht es für Überschwemmungsschäden aus. Konnten Sie Ihr Auto nicht mehr rechtzeitig “in Sicherheit” bringen, greift die Teilkaskoversicherung. Anders sieht es aus, wenn Sie bewusst durch eine überflutete Straße fahren und der Motor einen Wasserschlag erleidet. Dann greift höchstenfalls eine Vollkaskoversicherung, die im Falle von grober Fahrlässigkeit aber wieder die Leistungen einbehalten dürfte.

Gebrauchtwagen-hannover.de wünscht Ihnen auch in der stürmischen Jahreszeit eine gute Fahrt und dass Sie von Unwetterschäden verschont bleiben.

Foto: Jim Gade @jimgade/unsplash

Mietwagen im Urlaub

Beim Mietwagen im Urlaub Kosten vermeiden

Wer im Urlaub mobil sein und das Land erkunden möchte, unabhängig von Bustransfers und geführten Touren, der sollte sich rechtzeitig um einen Mietwagen kümmern. Dabei gibt es einige Regeln, die man beachten sollte, damit der Mietwagen nicht zur Kostenfalle wird. Gebrauchtwagen-hannover.de gibt dazu folgende Tipps:

  • Buchen Sie Ihren Mietwagen vorab bei einem deutschen Anbieter. Das erspart Ihnen, sich vor Ort mit undurchsichtigen Verträgen zu beschäftigen. Wenn dann trotzdem etwas schiefgeht, haben Sie mit einem deutschen Vermittler eine rechtssichere Verhandlungsbasis.
  • Bedenken Sie, dass ein Miettag volle 24 Stunden beträgt. So ergeben vielleicht An- und Abreisetag zusammen einen Miettag und Sie sparen Kosten.
  • Die optimale Tankregelung ist es, den Mietwagen mit vollem Tank entgegen zu nehmen und mit vollem Tank wieder abzugeben. Dann sind Sie unabhängig von teuren Tankpauschalen. Am besten tanken Sie direkt vor der Rückgabe und legen die Quittung vor.
  • Vor Unfällen oder Beschädigungen ist keiner gefeit. Deshalb empfiehlt gebrauchtwagen-hannover.de den Abschluss einer Vollkasko-Versicherung mit Diebstahlschutz ohne Selbstbeteiligung. Außerdem sollte die Versicherungssumme der Haftpflicht eine Million Euro nicht unterschreiten. Glas, Felgen und Reifen sollten unbedingt mit versichert sein, denn hier treten die meisten Schäden auf.
  • Schätzen Sie vor der Buchung eines Mietwagens großzügig ein, wie viele Kilometer Sie ungefähr fahren werden. Dann können Sie bei der Anmietung entscheiden, ob eine unbegrenzte Kilometerzahl oder eine bestimmte Anzahl Inklusive-Kilometer für Sie die bessere Variante sind. Denn, wenn Sie die Inklusive-Kilometerzahl überschreiten, schlägt jeder Extra-Kilometer mit hohen Kosten zu Buche.
  • Denken Sie auch an die kleinen Fahrgäste und buchen Sie Kindersitze vor. Auch hier lohnt sich ein Kostenvergleich. Bei manchen scheinbar günstigen Anbietern erhöhen sich durch derartige Extras die Gesamtkosten für den Mietwagen deutlich.
  • Ein Navi ist bei Fahrten durch die Urlaubsregion für viele unerlässlich. Doch die Kosten für einen Mietwagen mit Navigationsgerät sind oft nicht gerade günstig. Innerhalb der EU ist seit Wegfall der Roaming-Gebühren das eigene Smartphone mit Navigations-App eine gute Alternative.
  • Bereits bei der Mietwagen-Buchung sollten Sie sicherstellen, dass der Gesamtpreis mit allen Versicherungen und Gebühren aufgeführt ist. So vermeiden Sie hohe Zusatzkosten vor Ort.
  • Immer wieder kommt es vor, dass vor Ort kein Mietwagen der Wunschkategorie zur Verfügung steht. In der Regel bietet der Vermieter Ihnen dann ein kostenloses Upgrade an. So ein Angebot nimmt man gerne an. Doch stellen sie sicher, dass dadurch keine versteckten Kosten lauern.
  • Bei der Übernahme Ihres Mietwagens nehmen Sie sich ausreichend Zeit, das Fahrzeug auf Vorschäden zu untersuchen und bestehen Sie darauf, diese im Übergabeprotokoll vermerken zu lassen. Genauso verhält es sich bei der Rückgabe: Lassen Sie sich bestätigen, dass keine oder ggf. welche Schäden in dem Mietzeitraum dazugekommen sind.

Wenn Sie diese Tipps beachten, steht Ihrem erholsamen mobilen Urlaub mit tollen neuen Eindrücken von Land und Leuten nichts mehr im Wege!

Foto: © ADAC Autovermietung

Teilkasko oder Vollkasko

Teilkasko oder Vollkasko:
Was passt zu mir?

Während die Kfz-Haftpflicht in Deutschland Pflicht ist und diese die Kosten für Schäden an fremden Autos nach einem Unfall übernimmt, kann sich der Halter zusätzlich für eine Kaskoversicherung entscheiden. Diese kommt auch für Schäden am eigenen Fahrzeug auf. Die große Fragen für viele Autobesitzer sind nach wie vor: Teilkasko oder Vollkasko? Was ist besser? Lohnt sich die Vollkasko? Was ist alles abgedeckt?

Um herauszufinden, welche Versicherung für Sie und Ihr Fahrzeug am besten geeignet ist, muss der Beitrag für Teil- oder Vollkasko in einem gesunden Verhältnis zum Wert Ihres Fahrzeugs stehen. Gebrauchtwagen-hannover.de hat Ihnen eine Übersicht über alle wichtigen Fakten zur Voll- und Teilkaskoversicherung zusammengestellt:

Was deckt die Teilkaskoversicherung ab?

Entscheiden Sie sich für eine Teilkaskoversicherung, sind in der Regel folgende Schadenursachen versichert:

  • Brand oder Explosion
  • Diebstahl (des Autos, aber auch einzelner Teile wie zum Beispiel des Radios)
  • Raub und unter besonderen Umständen auch Unterschlagung
  • unmittelbare Einwirkungen von Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmungen
  • Zusammenstöße mit Haarwild (dazu zählen Rehe, Hirsche, Wildschweine, Füchse und Hasen, nicht aber Hunde, Katzen und Kühe)
  • Glasschäden
  • Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss und direkte Schäden an Teilen durch Marderbiss

Manche Versicherungen bieten Varianten an, bei denen Unfallschäden durch Tiere aller Art mit abgedeckt sind. Maßgeblich für den zu zahlenden Beitrag in der Teilkasko sind vor allem der Typ und die Risikoklasse des Autos sowie die Höhe der Selbstbeteiligung, die der Kunde zu leisten bereit ist. Grundsätzlich gilt: Je höher die Selbstbeteiligung, d.h. der Anteil, den der Versicherungsnehmer im Schadensfall selbst zu tragen hat, desto niedriger ist der Versicherungsbeitrag für den Versicherungsnehmer.

Was deckt die Vollkaskoversicherung ab?

Die Vollkaskoversicherung beinhaltet alle Leistungen der Teilkasko, zahlt aber darüber hinaus zusätzlich bei folgenden Schäden:

  • Unfallschäden (bei eigenem Verschulden oder Fahrerflucht)
  • Schäden durch mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen

Wann lohnt sich welche Kaskoversicherung?

Eine Vollkaskoversicherung lohnt sich grundsätzlich immer, wenn das Fahrzeug ein Neuwagen oder nur wenige Jahre alt ist. Auch wenn das Auto noch finanziert wird, sollte man auf eine Vollkaskoversicherung nicht verzichten. Wann sich eine Vollkaskoversicherung nicht mehr lohnt, lässt sich pauschal nicht sagen. Ein Blick auf die Statistik zeigt aber: Ist das Auto bis zu fünf Jahre alt, bleibt die Vollkaskoversicherung die erste Wahl. Erst danach tendieren die Halter zu einer Teilkaskoversicherung. Die Beiträge für eine Vollkaskoversicherung sind zwar meistens teurer als die für eine Teilkaskoversicherung, sie können aber durch unfallfreies Fahren gesenkt werden. Das ist der sogenannte Schadenfreiheitsrabatt. Bei einer Teilkaskoversicherung ist das nicht möglich. Für Fahrer mit sehr hohem Schadenfreiheitsrabatt (zum Beispiel Schadenfreiheitsklasse 36) kann eine Vollkasko-, je nach Auto und Wohnort, sogar günstiger sein als eine Teilkaskoversicherung.

Generell gilt: Der Blick ins Kleingedruckte lohnt sich immer. Es gibt zahlreiche Teil- und Vollkaskoversicherungen, die sich in ihren Leistungen gravierend unterscheiden.

Foto: © animaflora / fotolia

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