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Räum- und Streupflicht

Wer sorgt für sichere Straßen?

Wenn es draußen schneit und die Straßen und Wege rutschig werden, steht alle Jahre wieder die Räum- und Streupflicht zur Diskussion. Wer muss für sichere Straßen und Gehwege sorgen und wer haftet, wenn doch etwas passiert? Informationen und Antworten zum Thema „Räum- und Streupflicht“, gibt Ihnen Ihr Team von gebrauchtwagen-hannover.de:

Ursprünglich ist es Sache der Gemeinde, die Straßen und Wege von Schnee und Eis zu befreien, sie zu streuen und so für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu sorgen. Über die Gemeindesatzungen wird diese Pflicht an ansässige Betriebe und Anwohner abgegeben.

Verkehrssicherungspflicht für freie Fuß- und Radwege

Die jeweiligen Grundstückbesitzer müssen dadurch ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgehen und Gehwege, die an ihrem Grundstück liegen, für Fußgänger und Radfahrer gefahrenlos passierbar machen. Diese Räum- und Streupflicht ist regional unterschiedlich und gilt meist von 7 bis 21 Uhr. Der Gehweg muss allerdings nicht komplett geräumt werden, eine Breite von 1,20 Meter reicht aus, damit zwei Menschen problemfrei den Weg passieren können. Anschließend sollte noch mit Salz, Rollsplit oder Granulat gestreut werden.

Straßen müssen nicht vollständig überall geräumt werden

Beachten Sie, die Räum- und Streupflicht von Gemeinden und Städten gilt nicht immer und überall. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Straßen an gefährlichen Stellen, Fußgängerwege sowie Übergänge an Kreuzungen bei Eis und Schnee geräumt und gestreut werden. Für Radwege gilt das allerdings nicht. Radfahrer dürfen in diesem Fall auf der Straße fahren.
Außerorts besteht diese Räum- und Streupflicht weder für Straßen noch für Fuß- und Radwege. Die Straßen müssen hier nur bei besonders gefährdeten Fahrbahnstellen geräumt werden.
Auch bei privaten Kundenparkplätzen gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen vollständig geräumten Parkplatz. Rechtlich genügt es, wenn einzelne Wege zu Gebäuden freigeräumt und der Kunde sein Auto vernünftig parken kann.

Wer bei einem Sturz oder Unfall bei Eis und Schnee haftet, entscheidet letztendlich das Gericht. Die Eigentümer haben zwar die Pflicht, die Wege zu räumen, Passanten allerdings müssen sich den Gegebenheiten anpassen, sich vorsichtig bewegen und möglicherweise einen anderen Weg gehen.

Und für alle Autofahrer gilt: Passen Sie Ihre Geschwindigkeit, Fahrweise und Ausrüstung unbedingt an die Wetterbedingungen und Straßenverhältnisse an.

Foto: Astrid Götze-Happe/pixelio.de

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