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Räum- und Streupflicht

Wer sorgt für sichere Straßen?

Wenn es draußen schneit und die Straßen und Wege rutschig werden, steht alle Jahre wieder die Räum- und Streupflicht zur Diskussion. Wer muss für sichere Straßen und Gehwege sorgen und wer haftet, wenn doch etwas passiert? Informationen und Antworten zum Thema „Räum- und Streupflicht“, gibt Ihnen Ihr Team von gebrauchtwagen-hannover.de:

Ursprünglich ist es Sache der Gemeinde, die Straßen und Wege von Schnee und Eis zu befreien, sie zu streuen und so für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu sorgen. Über die Gemeindesatzungen wird diese Pflicht an ansässige Betriebe und Anwohner abgegeben.

Verkehrssicherungspflicht für freie Fuß- und Radwege

Die jeweiligen Grundstückbesitzer müssen dadurch ihrer Verkehrssicherungspflicht nachgehen und Gehwege, die an ihrem Grundstück liegen, für Fußgänger und Radfahrer gefahrenlos passierbar machen. Diese Räum- und Streupflicht ist regional unterschiedlich und gilt meist von 7 bis 21 Uhr. Der Gehweg muss allerdings nicht komplett geräumt werden, eine Breite von 1,20 Meter reicht aus, damit zwei Menschen problemfrei den Weg passieren können. Anschließend sollte noch mit Salz, Rollsplit oder Granulat gestreut werden.

Straßen müssen nicht vollständig überall geräumt werden

Beachten Sie, die Räum- und Streupflicht von Gemeinden und Städten gilt nicht immer und überall. Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen Straßen an gefährlichen Stellen, Fußgängerwege sowie Übergänge an Kreuzungen bei Eis und Schnee geräumt und gestreut werden. Für Radwege gilt das allerdings nicht. Radfahrer dürfen in diesem Fall auf der Straße fahren.
Außerorts besteht diese Räum- und Streupflicht weder für Straßen noch für Fuß- und Radwege. Die Straßen müssen hier nur bei besonders gefährdeten Fahrbahnstellen geräumt werden.
Auch bei privaten Kundenparkplätzen gibt es keinen Rechtsanspruch auf einen vollständig geräumten Parkplatz. Rechtlich genügt es, wenn einzelne Wege zu Gebäuden freigeräumt und der Kunde sein Auto vernünftig parken kann.

Wer bei einem Sturz oder Unfall bei Eis und Schnee haftet, entscheidet letztendlich das Gericht. Die Eigentümer haben zwar die Pflicht, die Wege zu räumen, Passanten allerdings müssen sich den Gegebenheiten anpassen, sich vorsichtig bewegen und möglicherweise einen anderen Weg gehen.

Und für alle Autofahrer gilt: Passen Sie Ihre Geschwindigkeit, Fahrweise und Ausrüstung unbedingt an die Wetterbedingungen und Straßenverhältnisse an.

Foto: Astrid Götze-Happe/pixelio.de

Gewinnspiel

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Haben Sie schon einmal Ihre Fahrsicherheit trainiert? Nein? Dann wird es höchste Zeit. In einem professionellen Fahrsicherheits-Training lernen Sie Ihr Auto mal richtig kennen. Sie erleben, wie Sie in Gefahrensituationen reagieren und wie Sie Ihr Verhalten so optimieren können, dass Ihr Unfallrisiko entscheidend sinkt. Ein angenehmer Nebeneffekt ist, dass ein Fahrsicherheits-Training unheimlich viel Spaß macht, zum Beispiel wenn man durch Wasserfontänen fahren und auf geschütztem Gelände mal eine richtige Vollbremsung hinlegen darf.

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Bei allen Übungen stehen Sie ständig in Funkverbindung zu Ihrem Trainer und erhalten jederzeit Feedback und Unterstützung. Im Rahmen eines Abschlussgesprächs haben Sie die Chance, mit den anderen Teilnehmern Erfahrungen auszutauschen und sich weitere individuelle Tipps vom Trainer zu holen. Das ADAC Kompakt-Training dauert ca. 5 Stunden und wird mit max. 10 Teilnehmern durchgeführt. Das garantiert eine intensive Betreuung jedes einzelnen Fahrers beim Absolvieren aller Übungen.

Stattfinden werden die Trainings auf dem Gelände des ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Hannover / Laatzen, das auf ca. 24 ha zehn unterschiedliche ADAC Trainingsflächen und einen Verkehrsübungsplatz bietet und in seiner Ausstattung zu den modernsten Fahrsicherheits-Zentren Deutschlands gehört.

Diese Gewinnspiel lief bis zum 31.01.2018. Tragen Sie sich einfach in unseren Newsletter ein und verpassen Sie kein Gewinnspiel von Gebrauchtwagen Hannover mehr.

 

Foto: © ADAC Fahrsicherheits-Zentrum Hannover-Laatzen

Schneeketten

Wann brauche ich Schneeketten?

Möchten Sie Ihren Winterurlaub in den Bergen verbringen, sollten Sie Schneeketten unbedingt im Gepäck haben. Liegen festgefahrene Schneemassen auf der Straße oder sind Steigungen steil und mit Schnee bedeckt, kommen auch Winterreifen an ihre Grenzen. Weil wir möchten, dass Sie entspannt und gut vorbereitet in Ihren verdienten Urlaub starten können, beantworten wir Ihnen alle wichtigen Fragen rund um das Thema Schneeketten:

Welche Schneeketten sind geeignet für mein Auto?

Bei der Auswahl des richtigen Produktes sollten Sie vor allem die Größe Ihrer Winterreifen und die der dazugehörigen Felgen beachten. Natürlich gibt es für verschiedene Fahrzeuge und Reifen diverse Modelle, die sich in Preis und Qualität zum Teil deutlich unterscheiden. Grundsätzlich sollte man aber bei der Sicherheit seines Fahrzeuges nicht sparen. Lassen Sie sich durch einen Fachmann beraten und vergleichen Sie Preise, um die für Sie bestens geeigneten Schneeketten zu finden.

Wann werden sie benutzt?

„So spät wie möglich drauf, so schnell wie möglich runter“ lautet das Motto vom Experten. Schneeketten sollten grundsätzlich nur verwendet werden, wenn sie wirklich notwendig sind, das heißt, wenn man mit Winterreifen allein nicht mehr weiterkommt. Das kann der Fall sein bei festgefahrenen Schneedecken oder wenn eine Steigung stark mit Schnee und Eis bedeckt ist. Sobald die Schneeketten allerdings nicht mehr unbedingt notwendig sind, ziehen Sie sie möglichst schnell wieder ab, um unnötigen Verschleiß durch die Reibung am Asphalt zu vermeiden.
In Deutschland gibt es keine allgemeine Schneekettenpflicht. Jedoch zeigt in den Winterurlaubsländern (z. B. Österreich oder Schweiz) ein rundes blaues Schild mit einem Schneekettensymbol die vorherrschende Schneekettenpflicht an.

Wie werden die Schneeketten richtig angelegt?

Die richtige Montage ist in jedem Fall eine schwierige Angelegenheit für ungeübte Autofahrer. Nicht gerade einfacher wird dies bei eisigen Temperaturen und mit zittrigen Händen. Eine gute Möglichkeit ist es deshalb, vor dem Ernstfall eine Trockenübung durchzuführen, um sich mit den Schneeketten vertraut zu machen. Generell müssen die Ketten immer auf die Antriebsräder gezogen werden. Bei Autos mit Frontantrieb müssen sie also vorne, bei Autos mit Heckantrieb hinten aufgezogen werden. Haben Sie einen Allradantrieb, ist ein Blick in die Papiere ratsam, um die Ketten auf die richtigen Reifen aufzuziehen.
Die Ketten sollten nicht zu locker und nicht zu fest sitzen. Beides kann zu Beschädigungen am Reifen oder im Radhaus führen. Ein gewisser Spielraum ist perfekt, um eine optimale Nutzung zu gewährleisten. Nach etwa 50 bis 100 Metern Fahrstrecke sollten Sie den Sitz der Ketten überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

Worauf muss beim Fahren mit Schneeketten geachtet werden?

Wenn Sie mit angelegten Schneeketten fahren, sollten Sie mit verändertem Fahr- und Bremsverhalten rechnen. Fahren Sie deshalb entsprechend vorsichtig. Ein Auto mit montierten Ketten darf nicht schneller als 50 km/h fahren – auch auf der Autobahn.

Was ist nach der Nutzung zu beachten?

Empfehlenswert ist es, die Schneeketten nach der Fahrt mit Wasser zu reinigen, abzutrocknen und sie zum Schutz vor Korrosion etwas einzuölen. Erst wenn sie vollständig getrocknet sind, können die Ketten bis zum nächsten Einsatz wieder verpackt werden.

Fahren bei Eis und Schnee

Sicher fahren bei Eis und Schnee

Endlich ist der Winter auch bei uns angekommen! Schnee und Eis gehören nun zu den Wetterbedingungen, die uns das Autofahren deutlich erschweren können. Für eine sichere Autofahrt, auch bei Eis und Schnee, ist dabei einiges zu beachten. Gebrauchtwagen-hannover.de gibt Ihnen wertvolle Tipps, wie Sie mit Ihrem Auto ohne Gefahren durch diese eisige Winterzeit kommen:

Generell gilt natürlich, dass Ihr Auto mit Winterreifen oder Ganzjahresreifen ausgestattet ist. Ohne die richtige Bereifung müssen Sie das Auto bei Eis und Schnee unbedingt stehen lassen.

Bevor Sie Ihre Autofahrt beginnen, sollten Sie das Auto gründlich von Eis und Schnee befreien. Ein kleines Guckloch zwischen Schnee und Vereisungen auf der Frontheibe reicht hierbei nicht aus. Ein sehr gute Sicht ist Voraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr im Winter, ansonsten kann sogar ein Bußgeld drohen.

Bei Eis und Schnee auf den Straßen ist es außerdem sinnvoll, eine vorsichtige Bremsprobe an einer unbefahrenen Stelle durchzuführen. Beachten Sie, der Bremsweg eines Autos verlängert sich bei Schnee ungefähr um das Dreifache, bei Glatteis muss man sogar auf einen bis zu siebenfach längeren Anhalteweg gegenüber trockener Fahrbahn eingestellt sein. Deshalb ist ein besonders großer Sicherheitsabstand im Winter wichtig.

Um auch bei glatter Straße immer genügend Grip zu bewahren, vermeiden Sie ruckartige Lenkbewegungen und gehen Sie achtsam mit Gas und Bremse um, damit ein Ausbrechen des Autos vermieden werden kann. Gerät das Auto dennoch ins Schleudern, sollten Sie den Gang auskuppeln und sanft gegenlenken.

Auch was Ihre Winterkleidung betrifft, gibt es einiges zu beachten. Besonders im Winter ist das Gefühl im Fuß beim Umgang mit Gas und Bremse essentiell. Schwierig fällt das allerdings in klobigen Winterstiefeln. Besser ist es, zu normalen Schuhen während der Autofahrt zu greifen und die Stiefel erst nach der Fahrt anzuziehen. Das Gleiche gilt für das Tragen einer Winterjacke bei der Autofahrt. Die Wirksamkeit des Sicherheitsgurtes kann enorm beeinträchtigt werden, da der Gurt durch die dicke Jacke nicht optimal am Körper anliegt und eine sogenannte „Gurtlose“ entsteht.

Insbesondere bei Überlandfahrten sollten Sie auf mögliche Schneewehen achten. Zwischen den Feldern oder hinter einer Kurve kann es zu unvorhersehbaren Schneeansammlungen oder heftigen Windstößen kommen. Bei dichtem Schneefall oder Schneewehen mit Sichtweiten unter 50 Metern darf die Nebelschlussleuchte benutzt werden.

Auf alle Fälle gilt: Fahren Sie vorausschauend und nehmen Sie lieber Verspätungen in Kauf, damit Sie sicher und gesund am Ziel ankommen.

Fit für den Winter

So wird Ihr Auto winterfit

Plötzlich ist sie da, die kalte Jahreszeit. Nach Wochen voller Regen mit milden Temperaturen heißt es wieder Scheiben kratzen. Höchste Zeit, das Auto fit für den Winter zu machen. Dass dahinter mehr steckt als der Wechsel von Sommer- auf Winterreifen, zeigen die folgenden Tipps:

Reifen

Natürlich steht der Reifenwechsel mit an erster Stelle. Schon ab 7 Grad Celsius sorgen Winterreifen für mehr Stabilität und Sicherheit auf den Straßen. Deshalb immer den Rat beherzigen: „Winterreifen von O (wie Oktober) bis O (wie Ostern)“.

Licht

In der dunklen Jahreszeit ist die funktionierende Beleuchtung am Auto auch tagsüber unerlässlich, denn Nebel, Regen und Schneefall sorgen oft rund um die Uhr für schlechte Sichtverhältnisse. Deshalb prüfen Sie regelmäßig, ob alle Leuchten brennen.

Scheiben

Gut geputzte Scheiben beschlagen weniger schnell. Außerdem sollten Sie die Wischblätter, sobald sie Schlieren ziehen, unbedingt austauschen. Auch die Scheiben- und Scheinwerferwaschanlagen sollten mit Winterreiniger befüllt werden, der nicht nur Frostschutz enthält, sondern noch dazu mit dem Winterschmutz besser klar kommt.

Gummidichtungen

Zugefrorene Gummidichtungen sind ein echtes Problem. Damit Sie auch bei kalten Temperaturen in Ihr Auto kommen, sollten Sie die Türdichtungen mit einem Pflegestift einreiben.

Batterie

Immer Winter zeigt sich schnell, wie fit die Batterie Ihres Pkws wirklich ist. Niedrige Temperaturen bringen Autobatterien an ihre Leistungsgrenze. Um Startprobleme zu vermeiden, sollte rechtzeitig überprüft werden, wie es um Leerlaufspannung, Kaltstartstrom und Pole bestellt ist. Das übernehmen Werkstätten und Autohäuser, Clubs und Prüforganisation im Rahmen eines Winterchecks.

Frostschutz

Wenn das Kühlsystem vereist, ist der Motorschaden nicht weit. Ein ausreichender Frostschutz ist deshalb Pflicht. Lassen Sie das am besten von Ihrer Werkstatt prüfen.

Zubehör

Folgende wichtige Dinge sollte jeder Autofahrer im Winter an Bord haben: Abdeckfolie für die Windschutzscheibe, eine warme Decke, falls man mal liegenbleibt, und natürlich Eiskratzer und Handschuhe. Den Türschlossenteiser sollten Sie allerdings nicht im Wagen aufbewahren!

Knöllchen aus dem Ausland

Knöllchen aus dem Ausland nicht ignorieren

Die Ferien sind gefühlt schon ewig vorbei. Doch plötzlich erinnert offizielle Post aus dem Urlaubsland eher unangenehm an die schönste Zeit des Jahres: Ein Bußgeldbescheid. Kann man so ein Auslands-Knöllchen einfach ignorieren? Nein, das ist auf keinen Fall ratsam. Fast alle EU-Staaten können seit 2010 Strafen auch in Deutschland vollstrecken. Deshalb prüfen Sie, ob das bestrafte Delikt wirklich zu Ihren Lasten geht und zahlen Sie zügig. Sollte der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder ein Missverständnis sein, nehmen Sie sich juristische Hilfe.

Die Ferien sind gefühlt schon ewig vorbei. Doch plötzlich erinnert offizielle Post aus dem Urlaubsland eher unangenehm an die schönste Zeit des Jahres: Ein Bußgeldbescheid. Kann man so ein Auslands-Knöllchen einfach ignorieren? Nein, das ist auf keinen Fall ratsam. Fast alle EU-Staaten können seit 2010 Strafen auch in Deutschland vollstrecken. Deshalb prüfen Sie, ob das bestrafte Delikt wirklich zu Ihren Lasten geht und zahlen Sie zügig. Sollte der Bußgeldbescheid fehlerhaft oder ein Missverständnis sein, nehmen Sie sich juristische Hilfe.

Noch besser ist es, auch im Urlaub und auch im scheinbar anonymen Leihwagen die örtlichen Verkehrsregeln strikt zu beachten. Oftmals sind die Strafen für Verkehrsverstöße im Ausland deutlich höher als in Deutschland, das eher zum europäischen Mittelfeld zählt. Zum Beispiel kostet es in Italien mindestens 170 Euro, wenn man mit 20 km/h zu viel geblitzt wird. In Deutschland sind es gerade mal 35 Euro. In Norwegen tut zu schnelles Fahren im Portemonnaie besonders weh: Hier werden sogar 420 Euro fällig.

Sollte die Bußgeldforderung von einem privaten Inkassobüro kommen, seien Sie skeptisch, auch wenn diese Unternehmen sich auf den EU-Rahmenbeschluss berufen. Dieser gilt nur für Behörden.

Auch falsche oder viel zu hohe Forderungen sollten Ihr Misstrauen wecken. Das zeigt das Beispiel eines Notars im kroatischen Pula, der von Touristen nachträglich ausstehende Parkgebühren fordert. Üblich wären im Fall ein Parkverstoßes 10 bis 40 Euro. Der Notar fordert aber bis zu 350 Euro, u.a. begründet durch die Rechtsverfolgungskosten. Wer hier keinen Einspruch einlegt, dem droht die Vollstreckung. Somit ist auch hier der Gang zum Rechtsanwalt unerlässlich.

Gut zu wissen: Wer schnell zahlt, wird in vielen Ländern mit teils stattlichen Rabatten belohnt. Dabei werden bis zu 50 Prozent Nachlass gewährt. Diese Regelungen gelten zum Beispiel in Frankreich, Großbritannien, Griechenland, Italien, Slowenien und Spanien.

Ein letzter guter Grund, Ausland-Knöllchen nicht zu ignorieren: Sie möchten wiederkommen. Sollten Sie im nächsten Jahr wieder in das Land reisen, dem Sie das Bußgeld schulden, kann es passieren, dass Ihr Vergehen Sie einholt. Rechtskräftige Bußgelder bleiben vollstreckbar, zum Beispiel in Italien fünf Jahre, in Spaniern verjähren sie nach vier Jahren. So könnte der Urlaub bei einer Verkehrskontrolle oder bei Passkontrollen am Flughafen eine unangenehme Wendung nehmen.

Quelle + Foto: ADAC

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