Unwetterschäden

Wer zahlt bei Unwetterschäden?

Mit dem Orkan Friederike begann das Jahr 2018 überaus stürmisch. Dabei gehen Experten davon aus, dass sich solche Wetterextreme in Deutschland häufen werden. Allein im Januar 2018 wurden durch den Orkan Friederike Unwetterschäden in Milliardenhöhe verursacht. Die Versicherer kamen dabei mit über 100 Millionen Euro für Fahrzeugschäden auf. Auf Gebrauchtwagen-hannover.de erfahren Sie, wer für Schäden durch Hagel, herabstürzende Bäume und offen gelassene Autofenster im Starkregen zahlen muss.

Unwetterschäden durch umherfliegende Gegenstände

Umherfliegende Gegenstände wie z. B. Äste, Bäume und Dachziegel können am Auto so einige Unwetterschäden wie Dellen, gesprungene Scheiben und Kratzer hinterlassen. Hier greift die Teilkasko, allerdings nur dann, wenn im Sturm eine Windstärke von mindesten 8 (mind. 61 km/h) gemessen wurde. Die Windstärke wird durch Wetterstationen registriert und kann verschiedenen Orts unterschiedlich ausfallen.
Bei herunterfallenden Dachziegeln haftet der Eigentümer übrigens dann, wenn er seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Ansonsten werden auch solche Schäden von der Teilkasko gedeckt.

Umgekippte Verkehrsschilder und Bäume

Bei Unwetterschäden, die durch umgestürzte Verkehrsschilder verursacht wurden, können Sie als Geschädigter wieder auf die Teilkasko vertrauen. Es sei denn, Sie sind selbst der Verantwortliche für den Aufbau des Schildes, dann würde die Teilkasko durch die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht nicht einspringen.
Anders sieht es aus, wenn der Fahrer gegen einen auf der Straße liegenden Baum fährt. In dem Fall zahlt die Versicherung nur beim Vorliegen eines Vollkaskovertrages.

Hagel, Blitz und Regen

Hagel und Blitzschäden sind klassische Unwetterschäden, die durch eine Teilkaskoversicherung abgedeckt werden. Bei Unwetterschäden durch Regen kommt es auf den Sachverhalt an. Sollten Sie vergessen haben, Ihre Fenster oder das Cabriodach zu schließen und Ihr Auto steht nun “unter Wasser”, können Sie höchstenfalls auf eine Vollkaskoversicherung bauen. Derartige Unwetterschäden können in die Rubrik von Fahrlässigkeit fallen, sodass der Versicherung das Recht auf eine komplette oder teilweise Leistungskürzung zusteht.
Ähnlich sieht es für Überschwemmungsschäden aus. Konnten Sie Ihr Auto nicht mehr rechtzeitig “in Sicherheit” bringen, greift die Teilkaskoversicherung. Anders sieht es aus, wenn Sie bewusst durch eine überflutete Straße fahren und der Motor einen Wasserschlag erleidet. Dann greift höchstenfalls eine Vollkaskoversicherung, die im Falle von grober Fahrlässigkeit aber wieder die Leistungen einbehalten dürfte.

Gebrauchtwagen-hannover.de wünscht Ihnen auch in der stürmischen Jahreszeit eine gute Fahrt und dass Sie von Unwetterschäden verschont bleiben.

Foto: Jim Gade @jimgade/unsplash